„Verdingkind“ kommt als Wort nur im Schweizerdeutschen vor. Das Verdingkinderwesen, das unzählige Kinder zu einem beliebig ausbeutbaren Gegenstand herabgewürdigt hat, ist ein bis heute wenig erforschtes, dunkles Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte.
Verdingkinder, meistens Waisen- und Scheidungskinder, wurden bis 1950 von den Behörden den Eltern weggenommen und Interessierten öffentlich feilgeboten. Die Kinder wurden oft auf einem Verdingmarkt versteigert. Den Zuspruch bekam jene Familie, welche am wenigsten Kostgeld verlangte. In einigen politischen Gemeinden soll diese Praxis noch bis 1970 üblich gewesen sein. Betroffene beschreiben, dass sie auf solchen Märkten "wie Vieh abgetastet wurden". In anderen Gemeinden wurden sie wohlhabenderen Familien durch Losentscheid zugeteilt. Zugeloste Familien wurden gezwungen, solche Kinder aufzunehmen, auch wenn sie eigentlich gar keine wollten. Sie wurden meistens auf Bauernhöfen wie Leibeigene für Zwangsarbeit eingesetzt, meist ohne Lohn und Taschengeld. Nach Augenzeugenberichten von Verdingkindern wurden sie häufig ausgebeutet, erniedrigt oder gar vergewaltigt. Einige fanden dabei den Tod.
Misshandlungen wurden nur sehr selten verfolgt. Wenn solche behördlich festgestellt wurden, wurden den Pflegeeltern das Recht, neue Verdingkinder zu „erwerben“, für mindestens fünf Jahre entzogen.
Neben der Verfolgung der Jenischen durch die Organisation "Kinder der Landstrasse" deren Kinder selbst häufig von verschiedenen Amtsstellen und (auch privatrechtlichen) Institutionen verdingt wurden, gilt die Verdingung als eines der dunkelsten Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Erst in den letzten Jahren griffen die Medien dieses Thema intensiver auf, nachdem es lange Zeit verdrängt worden war. Die genaue Anzahl der Verdingkinder ist unbekannt.
Nach Schätzungen sind es "Hunderttausende", welche sich bis in die 1970er Jahre verdingt haben.
Heute lebt in der Schweiz eine vermutlich fünfstellige Zahl ehemaliger Verdingkinder, welche nicht selten psychische Probleme haben. Sie erwarten heute von der Regierung eine öffentliche Entschuldigung und finanzielle Entschädigungen.
Der Staat hält sich bis heute bedeckt. Eine entsprechende Motion zur historischen Aufarbeitung wurde 2004 vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen!
http://www.kath.ch/index.php?na=11,0,0,0,d,17858