Goon
sorry Goon, diskutieren wir jetzt darüber wie du das siehst oder wie die Gesetzeslage ist und es in der Praxis gehandhabt wird?
Entscheidend ist doch die Praxisfähigkeit eines solchen Vertrags. Das ist in meinen Augen ein Versuch, und ich bin sicher, dass sich die Anwälte schon die Hände reiben. Es stellt sich doch die Frage der Motivation für die Angestellten. Als Selbständige trägt sie das finanzielle Risiko selber, als Angestellte nur bedingt.
Das ist kein Versuch! Denn im Kanton Thurgau müssen die Girls schon seit mindestens 3 Jahren angestellt mit Arbeitsvertrag arbeiten, das ist so vom Migrationsamt vorgegeben (siehe "Zulassung von EU/EFTA-Arbeitskräften im Erotikgewerbe" http://www.migrationsamt.tg.ch…plication/d1768/f1895.cfm
Also stellt sich wohl kaum die Frage nach der Praxisfähigkeit eines solchen Vertrags. Deine Erwähnung wer das Risiko trägt und Motivation, stimmen ebenso nicht. Denn die Girls werden laut Vertrag auf Prozente entlöhnt, falls du den Arbeitsvertrag gelesen hättest.... (siehe Arbeitsvertrag Punkt 5 - Entlöhung)
Als Angestellte wird sie Kunden kaum ablehnen können, was ethisch höchst fragwürdig ist. Sie hat viel mehr Pflichten dem Arbeitgeber gegenüber. Hinzu kommen Versicherungsfragen: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etwa.
Bei deiner Argumentation gehe ich davon aus, dass du den Arbeitsvertrag und die Eräuterungen dazu, nicht gelesen hast oder das alles nicht verstehst? Es steht eindeutig im Arbeitsvertrag unten auf Seite 1 als Grundlage für den Arbeitgeber geschrieben: "Der Arbeitgeber überwacht weder die Tätigkeit der Arbeitnehmerin, noch bestimmt er Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände ihrer Arbeit. Damit verstösst der Abeitgeber nicht gegen die Gesetzesbestimmungen gemäss Artikel 195 Strafgesetzbuch...". Demnach kann das Girl wohl Kunden ablehnen! Und mehr Pflichten als eine selbständige Prostitutierte hat sie auch nicht, ebensowenig existiert eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!
Im Thurgau gibts ja keine Grossclubs, so viel ich weiss. Es ist schlicht undenkbar, dass eine Betreiberin eines Salons oder Kleinclubs WGs anstellt. Hände weg, kann man da nur raten.
Dein Argument "Hände weg" muss belächelt werden und mit deinem Argument "Grossclub" hat das auch überhaupt nichts zu tun. Im Kanton Thurgau muss ausnahmlos jedes Etablissement im Erotikgewerbe die Frauen mit dem vom Migrationsamt online abrufbaren Arbeitsvertrag anstellen, der unterzeichnete Arbeitsvertrag muss beim Migrationsamt eingereicht werden und ist Vorraussetzung für die Erteilung der Arbeitsbewilligung für die Frau. Ohne diesen Arbeitsvertrag - keine Arbeitsbewilligung, so einfach ist das. Egal ob das ein Salon, Kleinclub, Kontaktbar, Saunaclub oder Grossclub ist oder in dem Club 1 Frau oder 100 Frauen arbeiten... das gilt für jedes Etablissement im Erotikgewerbe. Im Thurgau gelten nach Gesetz alle Prostituierte die in einem Etablissement arbeiten als "unselbständige Erotikmasseusen".
Die meisten WGs wollen möglichst unabhängig sein, viele haben ja Familie und Kinder in einem andern Land und wollen nur ein paar Tage od. Wochen am Stück arbeiten. Das lässt sich nicht mit einem Anstellungsvertrag vereinbaren.
Trotz Anstellung mit Arbeitsvertrag im Kanton Thurgau werden von den Girls nicht die Rechte beschnitten. Die Girls sind genauso "unabhängig" wie im Kanton Zürich wo sie nur auf selbständiger Basis arbeiten dürfen. Du musst lediglich die Dokumente vom Migrationsamt mal ein paar Minuten lang durchlesen, daraus wird dir das schnell deutlich. Wie bereits erwähnt, ist das eine steuerliche und arbeitsbewilligungs-rechtliche Geschichte, die keine nachteiligen Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Girls hat.