Wenn die Prostituierten in der Stadt und im Kanton Zürich weiterhin mit einer gekauften L-Bewilligung aus einem anderen Kanton arbeiten dürfen, kann auf diesem Weg die neue Regelung ganz einfach umgangen werden und die Änderung wäre praktisch wirkungslos. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob das weiterhin erlaubt ist.
Nur wenn diese Möglichkeit wegfällt, wäre es eine wirksame Maßnahme, um die unkontrollierte und ausufernde Privatprostitution in Zürich einzudämmen und die Clubs hätten davon einen Vorteil.
In der Regel ist es ja üblich, dass eine behördliche Maßnahme von den Bürokraten genau den gegenteiligen Effekt hat, als ursprünglich beabsichtigt.