Ein auslaufender Mietvertrag, der vom Vermieter ordentlich gekündigt wird, muss doch einem Bauamt nicht gemeldet werden. Das eine muss mit dem anderen gar nichts zu tun haben. Der Besitzer der Liegenschaft kann, wenn er es lustig findet, die Hütte ja auch leer stehen lassen. Er kann sie auch abreissen und das Areal brach liegen lassen.
Ein auslaufender Mietvertrag muss dem Bauamt nicht gemeldet werden, aber ein Abriss und Neubau muss nicht nur gemeldet, sondern auch genehmigt werden. Und für die Hausnummer 6 liegt nicht mal ein Antrag auf Abriss, geschweige denn ein Baugesuch, beim Bauamt vor.