Hallo Stefano45
Der Autor Toni Spitale veröffentlicht selbst seinen Namen groß und prominent unter der Headline und am Ende seines Presseartikels, so wie bei all seinen geschriebenen Artikeln. Wie kommst du deshalb darauf, dass ich Toni Spitale wegen Nennung seines Namens und Mediums blossgestellt haben könnte? Und seit wann darf ein Autor nicht kritisiert werden?
Helvetisches Grundrecht:
Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern.
Warum möchtest du mir dieses Grundrecht verwehren und mich daran hindern, meine Meinung in Form von Kritik gegenüber Toni Spitale zu äußern? Ich schreibe gelegentlich Leserbriefe in der NZZ und Tages-Anzeiger. Zum Glück leben wir nicht in einem totalitären System, in dem solche Meinungsäußerungen verboten wären.
Gemäß Artikel 16 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft genießen wir hier Meinungs- und Informationsfreiheit, und Zensur ist ausdrücklich untersagt.
Bundesverfassung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 18. April 1999 (Stand am 3. März 2024)
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_16