Der Vergleich mit dem Coiffure hinkt ein wenig. Vergleichen wir es mal mit einem Besuch in einem Vergnügungspark. Wenn ich es nicht schaffe, alle die Bahnen zu besuchen die ich wollte, kann ich auch nicht sagen, ich komme morgen wieder, und löse den Rest noch ein. Tagesbillet ist Tagesbillet - was du in dieser Zeit schaffst ist dein Bier. Das Ticket mit dem darin enthaltenen Angebot ist zeitlich beschränkt.
Ich finde, dass der Vergleich mit dem Coiffeur durchaus zutreffend ist, da es sich in Clubs bei einem inkludierten 30-minütigen Sex um eine Dienstleistung handelt. Ich habe heute mit meinem Kollegen gesprochen, der Anwalt ist. Der Club verkauft für die Girls z.b. die 30-minütige Dienstleistung. Der Kunde bezahlt 99 CHF für ein Ticket, das 30 Minuten Sex (Dienstleistung), Eintritt, Essen und mehr beinhaltet, und das Girl erhält 100 CHF vom Club. Das bedeutet, der Wert der Dienstleistung beträgt 99 bzw. 100 CHF. Die genaue Höhe des monetären Wertes ist dabei zweitrangig. Fakt ist, dass der Kunde ein Ticket mit inkludierten Dienstleistungen der Girls kauft. Wenn der Kunde diese Dienstleistung am Tag seines Besuchs nicht in Anspruch nehmen kann oder will, kann die vorausbezahlte Dienstleistung nicht einfach verfallen. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung des Geldes oder die Inanspruchnahme der Dienstleistung zu einem späteren Zeitpunkt. Willkürliche Entscheidungen der Clubs sind nicht rechtens. Genau so hat es mir mein Kollege (Anwalt) in groben Zügen mitgeteilt, aber wo kein Kläger - da kein Richter.