Lieber Elvis Checker,
es wäre besser wenn Du hier keinen Mist publizierst!
Saunaclub Zeus ist über 3000m2 gross und hat mehrere Patente und Bewilligungen.
Der Club ist in mehreren Zonen eingeteilt und somit können sich weitaus mehr als 30 Personen verteilt in mehreren Bereichen aufhalten.
Also mach dir keine Sorgen, wir haben Platz für alle.
Vielleicht kommst Du ja auch vorbei und schreibst dann mal einen Erlebnisbericht anstatt nur ahnungslose Kommentare veröffentlichen.
Besten Dank Torsten
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Hallo Torsten
Soory aber du hast kein Plan, egal ob der Laden 10000m2 oder nur 50m2 die Regeln sind ganz klar, in meinem letzen Beilage hast du die Medienmitteilung von Kanton Schwyz.
Es gibt keine Einschränkungen mehr auf m2. Vielleicht lernst du die Gesetze besser kennen bevor du hier Sachen Stellung nimmst ohne Gesetzliche Anhaltspunkte zu kennen.
Ogni macht die kein Kopf die Behörden sind schon Informiert, es wird für den Torsten und die Albaner ein tolles Weekend sein, den die Gerechtigkeit gewinnt immer im Leben.
Es kann ja nicht sein das paar superschlaue meinen alle andere seriöse Betriebe in Gefahr zu bringen.
Anbei normal die Infos vom Kanton Schwyz:
Medienmitteilung
Departement des Innern / Telefon 041 819 16 65 / E-Mail [email protected]
Schwyz, 25. Oktober 2020
Verschärfte kantonale Massnahmen gegen Covid-19
(Di/i) Der Regierungsrat verbietet ab Montag private Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen und übrige Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen. Am Arbeitsplatz gilt in Innenräumen eine Maskentragepflicht.
Der Regierungsrat hat heute an einer ausserordentlichen Sitzung die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 14. Oktober 2020 aufgrund der Ent- wicklung der Fallzahlen im Kanton Schwyz und in der gesamten Schweiz ein weiteres Mal ange- passt. Zusätzlich zu den schweizweit geltenden Massnahmen des Bundes gelten im Kanton Schwyz ab Montag:
An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis (private Veranstaltungen), die nicht in öffentlichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, dürfen höchstens zehn Personen teil- nehmen. Diese Regelung gilt für den Innen- und Aussenbereich.
Die Durchführung von übrigen Veranstaltungen mit über 30 Personen ist sowohl im Innen- und im Aussenbereich verboten. Ausgenommen davon sind Sitzungen des Kantonsrates, Be- zirksgemeinden oder Gemeindeversammlungen. Die Teilnehmer sind jedoch verpflichtet, eine Maske zu tragen.
Am Arbeitsplatz gilt in den Innenräumen eine Maskentragepflicht. Sämtliche Arbeitgeber, Ar- beitnehmer und selbständig Erwerbende haben eine Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskentragepflicht am Arbeitsplatz sind Personen, die alleine in einem geschlossenen Raum arbeiten (z.B. Einzelbüro) oder aus Sicherheitsgründen oder aufgrund der Art der Tätigkeit keine Gesichtsmaske tragen können. Weiter ausgenommen sind Personen, die aus besonde- ren Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können.
Die bislang durch den Kanton und den Bund ergriffenen Massnahmen zur Bekämpfung der Co- vid-19-Epidemie zeigen sich aufgrund der weiter stark steigenden Fallzahlen als nicht ausrei- chend. Der Regierungsrat war deshalb veranlasst, bereits jetzt weitere Massnahmen zu ergreifen und nicht auf die auf Mittwoch angekündigten Massnahmen des Bundesrates zu warten. Es ist besonders wichtig, dass das Contact-Tracing und somit die konsequente Weiterverfolgung der Übertragungsketten aufrechterhalten werden kann.
Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Ei- genverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Epidemie gemeinsam bewältigt werden können.
Unter dem Direktlink http://www.sz.ch/corona-massnahmen gelangt man auf die Website zu den kanto- nalen «Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie». Darauf sind die Anpassung der Verordnung, die Erläuterungen zur Verordnung bzw. Anpassung und weitere Hinweise publiziert.
Departement des Innern
Auskunft: Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher, Vorsteherin Departement des Innern, erreichbar per E-Mail: [email protected] (von 14.30 bis 16 Uhr).
Schöner Abend
Elvis