Nil69
Ändert aber nichts daran, dass eine KK obligatorisch ist...
Eine Krankenversicherung für die Frauen in den Clubs ist NICHT obligatorisch.
Jede Ausländerin kann zwischen 90 und 120 Tagen pro Jahr (je nach Kanton) selbständig arbeiten, ohne Krankenversicherung, ohne AHV usw.! Die Frau muss dem Club nur ihre ID vorlegen und der Club meldet die Frau online.
Erst wenn die 90-120 Tage aufgebraucht sind, muss der Club für die Frau eine L-Bewilligung beantragen. Und erst ab Beantragung einer L-Bewilligung wird ein Nachweis einer gültigen Krankenversicherung verlangt, Meldeadresse und AHV. Viele Frauen arbeiten in den Clubs nicht länger als 90-120 Tagen pro Jahr und haben daher nie eine Krankenversicherung und zahlen ausser Quellensteuer keinen Rappen Steuern. Die Quellensteuer richtet sich nach Höhe der Einnahmen und kann daher variabel gestaltet werden da schwer kontrollierbar.