Rechtlich ganz einfach. Das ist ein privates Unternehmen mit Hausrecht, das so etwas festlegen darf, solange es nicht gegen irgendwelche Menschenrechte verstösst; ist wie bei Facebook: du gehst die AGBs ein oder du nutzt Facebook einfach nicht.
du irrst dich ganz gewaltig, auf AGBs und Hausrecht verweisen du bist ein Träumer, die Lachen dich aus bis nach Rom. Die können dich sogar von zuhause abholen und wegschliessen, wenn du für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellst.
Die Situation ist bereits im Notfallplan verankert! Lesen bildet.
Momentan befinden wir uns noch in der "besonderen Lage", breitet sich das Virus weiter aus, kann jede Sekunde der Notstand ausgerufen werden und Clubs sofort geschlossen werden die keine Schutzmassnahmen bieten. Oder es kann die Prostitution sogar landesweit verboten werden bis die Lage wieder unter Kontrolle ist.
Notstand: Die «ausserordentliche Lage» tritt ein
Sollten alle diese Massnahmen versagen, wird der Notstand ausgerufen. Im Notrecht können die Verwaltungsorgane jegliche Massnahmen ergreifen, die zur Eindämmung der Pandemie notwendig sind und falls nötig militärisch durchsetzen.