Wenn ich das richtig verstehe, dann werden ab sofort keine Arbeitsbewilligungen für die Damen erteilt. Sollten die Damen, nach Ablauf Ihrer Bewilligung nicht eine andere Arbeit vorweisen können, wird die Ausreise verlangt. Das gilt natürlich nicht für permanente Bewilligungen.
Die Frauen könnten dann als Notlösung mit einem Touristenvisum anreisen, würden sich dann aber bei der Arbeit in der Illegalität bewegen.
Die Damen können (noch) auf andere Kantone ausweichen, den Zürcher Betrieben droht jedoch in sehr absehbarer Zeit die komplette Schliessung, da schlichtweg keine/ungenügende Anzahl Mitarbeiter/innen vorhanden sind.
Das ist ein Frontalangriff auf das legale Zürcher Sexgewerbe oder habe ich da was falsch verstanden?