All diese Fragen werden nach dem 23.11.2017 vom derzeit führenden Schweizer Fachexperte auf diesem Gebiet hier öffentlich im Forum beantwortet.
hoffentlich bin ich nicht zu spät und kann mir noch eine Frage vom Experten beantworten lassen.
Ich bin Studiobesitzer mit 5 Zimmer und vermiete die Arbeitszimmer immer für eine Tagesmiete an die Girls. Die Girls sind selbständig mit 90 Tage Bewilligung in der Schweiz. Weil ich nach aussen hin, für das Steueramt, nur der Vermieter der Arbeitszimmer bin und die Girls selbständig sind, muss ich für die Girls keine Steuern, keine AHV und keine MWST zahlen. Dafür sind die Girls selbst zuständig weil sie Selbständige sind. Ich als Vermieter versteuere nur die Mieteinnahmen. Schon seit einigen Jahren funktioniert das und mit dem Steueramt hatte ich noch nie Probleme. Sind Studiobesitzer, die nur die Arbeitszimmer an Selbständige Girls vermieten, auch von steuerlichen Änderungen betroffen?