Vielen Dank, dass ihr euch dem Thema annehmt! Ich, und bestimmt auch andere Betreiber, haben die eine und andere Frage dazu. Die Unsicherheit und auch Existenzangst ist bei Vielen gross, da weder die SVA noch AWA noch das Migrationsamt informiert hat und es stehen Existenzen auf dem Spiel! Der NZZ-Artikel 11.2.17 bringt es auf den Punkt (der übrigens sehr gut recherchiert war): es steckt eine unvergleichbar freche Willkür dahinter und die Ämter scheren sich keinen Deut um Widersprüche und was mit den WG's und uns, den Betreibern die viel Herzblut und Geld in ihren Läden haben, passiert!
Was ich nun gerne wissen würde:
- wo ist geregelt, dass die 90-Tages-WG's (Selbstständige!!) AHV zahlen müssen bzw. dass diese nicht mehr als Selbstständig-Erwerbend gelten? Gibt es einen Gesetzesartikel? Wann wurden wir Betreiber darüber informiert?
- wird die SVA in, sagen wir mal, 35 Jahren, diesen Damen eine AHV auszahlen? Wohl kaum - das Geld versickert irgendwo im Nirgendwo
- was ist mit den L-Bewilligungen? Diese Damen zahlen ja bereits AHV-Beiträge (zumindest sollten sie). Falls wir für diese ebenfalls AHV-Beiträge abziehen und einzahlen sollten, erhält die SVA die Beiträge doppelt...
- was ist mit den Damen, die keinen Verdienst hatten?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen