Stadtzürcher Strassenstrich-Ticketautomaten
Pro Frau und Nacht fünf Franken
Kurz nach den Feiertagen hat die Stadt Zürich die neuen Vorschriften für die Ausübung der Prostitution auf dem Strassenstrich eingeführt. Dazu gehört die Pflicht, für die Benutzung des öffentlichen Bodens jede Nacht ein Fünffranken-Ticket zu lösen.
Sie sind Stadtgespräch und prägen das Stadtbild dennoch in keiner Art und Weise, ganz im Gegenteil. Diskret placiert, schlank und hoch, in schlichtem Grau und dezenter Grafik gehalten, sind seit dem 8. Januar zwei Strassenstrich-Ticketautomaten in Betrieb, die weit über die Stadtgrenzen hinaus und lange vor ihrer Installierung für Gesprächsstoff gesorgt haben. Nun stehen sie also da, der eine am Sihlquai, unter einer Eisenbahnbrücke, der andere im Niederdorf, neben einem Robidog-Behälter und einem Abfallkübel – beide an Orten mit wenig Passanten und beide für Nichteingeweihte ziemlich schwierig auffindbar, besonders in der Nacht.
Umfangreiche Abklärungen
Für Strassenprostituierte aus der EU gilt es seit zwei Wochen ernst. Das neue Regime, festgelegt in der städtischen Prostitutionsgewerbeverordnung, besteht darin, dass sie zuerst beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eine Meldebestätigung holen und anschliessend bei der Stadtpolizei um eine Bewilligung anfragen müssen, die sie nur bekommen, wenn sie volljährig sind und eine in der Schweiz anerkannte Krankenversicherung vorweisen können. Obligatorisch ist zudem ein Gespräch mit Mitarbeiterinnen des Sozialdepartements, bei welchem die Frauen über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Bei diesem Gespräch versuchen die Sozialarbeiterinnen auch herauszufinden, ob die Prostituierten freiwillig und selbstbestimmt ihr Gewerbe ausüben – sprich: Es geht darum, Menschenhändler oder andere Ausbeuter zu entlarven. Sind all die Abklärungen getätigt und vierzig Franken bezahlt, bekommt die Prostituierte einen Ausweis mit einer Bewilligungsnummer, den sie stets auf sich zu tragen hat. Die Nummer tippt sie jede Nacht in einen der beiden Strassenstrich-Ticketautomaten, wirft fünf Franken ein und darf dann in den Strichzonen ihrer Arbeit nachgehen. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmässig, ob die Prostituierten Ausweis und Ticket bei sich tragen. Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei, beteuert jedoch, man greife nicht von Anfang an mit voller Härte durch, sondern mache unwissende Prostituierte auf die neuen Regeln aufmerksam. Wird eine Frau trotz Mahnung ein weiteres Mal ohne Ausweis und Ticket erwischt, riskiert sie eine Busse oder, im Wiederholungsfall, den Verlust der Arbeitsbewilligung. Für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen gilt das härtere Regime erst mit einer Übergangsfrist, und zwar ab dem 1. Juli. Schon seit einem halben Jahr werden Freier gebüsst, die ausserhalb der Strichzonen auf der Suche nach entgeltlichem Sex sind.
Nicht viel los auf dem Strich
Aus Sicht der Stadtpolizei hat der neue Umgang mit der Strassenprostitution bisher zu keinen Problemen und keinem Mehraufwand geführt; was unter anderem daran liegt, dass wegen der winterlichen Verhältnisse nur wenige Frauen auf der Strasse arbeiten. So musste Polizeisprecher Marco Cortesi schon einige in- und ausländische Journalisten und Kamerateams auf später vertrösten, die einen polizeilich begleiteten Streifzug durch die berüchtigte Strassenstrich-Szene gewünscht hatten: um die neuen Verhältnisse hautnah vorstellen zu können. Dafür ist zu wenig los und gibt es zu wenig zu sehen – zum Glück, möchte man sagen. Auf dem Strich zu arbeiten, ist ein harter Job, bei Minustemperaturen, Schnee und Eis stundenlang draussen zu stehen, eine Tortur. Doch der allergrösste Teil der Prostituierten arbeitet ja nicht auf der Strasse – und im August soll in Altstetten der Strichplatz mit Boxen und Infrastruktur eröffnet werden: neben dem Strassenstrich-Ticketautomaten ein weiteres, weit beachtetes Novum in der Schweiz. Brigitte Hürlimann