Die Clubs deklarieren die WGs nicht nur als Selbständige, sondern sie sind es natürlich auch. Nicht nur rechtlich, sondern auch faktisch. Freiberuflich, selbständig und selbstbestimmt. Der Status als Freiberufler gibt aber noch lange keinen Freibrief, dass WGs in Clubs ungeniert abzocken und betrügen können, ein Club tatenlos dabei zusehen muss, und damit Beihilfe und Vorschub zum Betrug leistet, und erst recht nicht, dass ein Gast Abzocke und mangel-hafte Serviceleistung einer freiberuflichen Service-niete zu bezahlen hat. Er ist nämlich auch frei. Und muss natürlich bei Betrug NICHTS bezahlen. Auch nicht bei Betrug einer selbständigen Freiberuflerin. Ok, er kann natürlich darüber hinwegsehen, und dennoch bezahlen. Manche kaufen ja auch im Supermarkt sehendes Auges faules Obst. Oder akzeptieren Abzocke, Abriss und Pfusch bei Dienstleistungen von Anwälten oder Handwerkern, oder, oder, oder....
Zudem kann unstreitig mindestens jeder Privat-Club Regeln und Vorschriften in einer Hausordnung erlassen , an die sich JEDER Gast zu halten hat, und er JEDEM Gast Zutritt verweigern kann, der diese missachtet. Dazu gehören selbstverständlich auch die freiberuflichen weibliche Gäste, die WGs. Kein privater FKK- Club ist verpflichtet, klare Verstösse gegen seine Hausordnung zu akzeptieren, bezw. sich nicht an die Hausordnung haltende Gäste- egal ob männliche oder freie weibliche WGs- in seinen Räumen zu tolerieren. Natürlich, er kann es, und sagen, leck mich am A****, kümmert mich nicht, was habe ich damit zu tun ? Nur, wie lange kommen dann noch Gäste ?
Daher kann man sehr wohl an der Ab/ Rezi Bescheid geben, bezw. auf Nachfrage antworten, wenn ein klarer Verstoss gegen die Hausordnung vorliegt. Ok, mindestens wenn man Gesicht zeigt und kein duckender Höseler ist, der nur anonym und hintenrum im Forum kritisiert. Und die GL kann natürlich jedem selbständigen WG, oder jedem selbständigen Gast, ganz einfach ein HausVerbot aussprechen. So einfach ist das. Oder darf ich neuerdings im FKK- Club Gäste anpöbeln oder beklauen, Drogen dealen, mitgebrachte Getränke und Speisen konsumieren, WGs bedrohen, misshandeln und photographieren, mit der Begründung, ich bin doch kein Angestellter des Clubs, sondern frei, und der Club habe sich gefälligst raus zu halten ?
Mal davon abgesehen, dass es hier um schweizer Clubs geht, und damit schweizer Recht anzuwenden ist, hat nicht mal das oberste deutsche Zivil- Gericht, der BGH, in seinem neuesten Urteil allgemein und pauschal generelle Schein-selbständigkeit bei WGs in einem FKK- Club unterstellt, sondern nur in einem einzigen, ganz speziellen AUSNAHME-und EINZEL-fall. Ist alles in der Urteilsbegründung nachzulesen. Nur weil Hausregeln gelten, und der Club auf Einhaltung bei seinen Gästen achtet, liegt noch lange keine Scheinselbständigkeit seiner Gäste vor. http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/kl..._20130507.html.
Manche sind offensichtlich mangels Ahnung und Intelligenz zu einer sachlichen Diskussion gar nicht fähig . Alles was diese Kasper zustande bringen, sind dreizeilige, infantile Troll-spams auf Kindergarten-Niveau, mit dem einzigen Ziel, jede vernünftige Diskussion zu verhindern , und davon abzulenken, das sie auch von diesem Thema null Ahnung haben. Ich werde künftig auf badwischers Versuche, auch diesen thread gezielt zu zersetzen und vorsätzlich zu zumüllen , gar nicht mehr eingehen.