ich glauben nicht dass sie dass CD,club 79 oder l,amor weg mues
Zwischen Glauben und Realität besteht manchmal ein Unterschied ;).
Bau- und Zonenordnung (BZO) verlange. Die BZO legt seit dem Jahr 2000 fest, dass sexgewerbliche Betriebe in Gebieten mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent unzulässig sind.
Deshalb dürfen Club79 und Lamour bleiben!
Der CD und andere in der City müssen deshalb in der nächsten Zeit gehen.
Auch Heinrichstrasse, Häringstrasse, Albisstrasse, Feldstrasse, Köchlistrasse, Leonhardstrasse müssen alle raus.