Heute gelesen:
Wer aus Drittstaaten heimkehrt, soll künftig erst nach zehn Jahren Ergänzungsleistungen beziehen können.
Auslandschweizer können heute davon ausgehen, dass sie bei ihrer Rückkehr in die Schweiz die gleiche soziale Absicherung haben wie alle Schweizer Bürger. Wer etwa aus Thailand oder Brasilien zurückkommt, weil er pflegebedürftig ist oder den Lebensabend in der Heimat verbringen will, erhält bei Bedarf vom ersten Tag an Ergänzungsleistungen (EL). Das Gleiche gilt für Rückkehrer mit einer Invalidenrente. Nun will die Sozialkommission des Nationalrats die Hürde deutlich erhöhen. Wer in die Schweiz einwandert, soll künftig zehn Jahre warten, bis er Anrecht auf EL hat.
Doch auch wer immer in der Schweiz gelebt hat, muss künftig mit einer Einschränkung der Ergänzungsleistungen rechnen. Wer sein Vermögen zu rasch verbraucht, soll weniger EL erhalten, wenn er mit seiner AHV- oder IV-Rente nicht über die Runden kommt. Allerdings will die Nationalratskommission die Limitierung des Vermögensverbrauchs weniger restriktiv regeln als der Ständerat und der Bundesrat. Diese beschlossen, dass jemand generell nicht mehr als zehn Prozent seines Vermögens pro Jahr aufbrauchen darf, um bei Bedürftigkeit ungekürzte EL zu erhalten. Bis 100 000 Franken Vermögen beträgt die Limite 10 000 Franken pro Jahr, wobei begründete Ausnahmen möglich sind.