Goon, Schuppi und Rastaman haben es schon gesagt.
Wenn jemand die Anforderungen erfüllt, und die sind in letzter Zeit sehr streng geworden, vor allem bei psychischen Krankheiten, dann hat er Anspruch auf eine IV-Rente, in diesem Fall zu 100%.
Die IV-Maximalrente beträgt derzeit etwa 2'300 Fr. pro Monat.
(Die Berechnung ist kompliziert vgl. auch dazu das Merkblatt)
https://www.ahv-iv.ch/p/4.04.d
Davon kann man in der Schweiz nicht leben.
Es kommt allenfalls noch eine Rente der Pensionskasse hinzu, dann sieht es schon anders aus.
Was der Rentner mit diesem Geld macht, interessiert die Behörden nicht.
Wenn die Rente zur Deckung der minimalen Lebenskosten nicht ausreicht, können Ergänzungsleistungen beantragt werden, aber nur bei Wohnsitz in der Schweiz.
Erst jetzt muss man seine Lebenshaltungskosten, Miete, Krankenkasse etc. offenlegen.
Und erst recht beim Gang aufs Sozialamt, dann wird das ganze Budget genau durchleuchtet.
Natürlich scheint es irgendwie moralisch verwerflich, wenn ein sexsüchtiger Rentner sein Geld im Puff verpulvert und nachher in ein Land mit geringeren Lebenshaltungskosten auswandern muss.
Aber wäre es denn besser, wenn die Behörden rigoros kontrollieren würden, wozu eine Rente ausgegeben wird ?
In letzter Zeit hat der Bundesrat diskutiert, ob der Kapitalbezug des angesparten Pensionskassengelds der 2. Säule verboten werden soll. Begründung: Viele Rentner würden das ganze Geld vorzeitig aufbrauchen und haben dann nur noch die AHV-Rente und müssten Ergänzungsleistungen beantragen.
Wenn das durchkommt, wäre das ein ungeheurer Eingriff der Behörden ins Privatleben eines jeden Einzelnen. !!
Die Reaktionen der Parteien fielen sehr moderat aus, kaum jemanden scheint das zu interessieren.
Oder ist sich niemand der Tragweite dessen bewusst ?
Ich bin sehr dafür, dass der Staat sich möglichst wenig in das Privatleben eines Staatsbürgers einmischen soll !!
Don Phallo