Geschätzter Hamha
Du selber schreibst so schöne Romane und Zitierst gebildete Leute, verstehst aber nicht wenn jemand eine ernste Frage stellt!
Ich habe gefragt ob man das darf!!!
Ich habe weder zu Gewalt aufgerufen noch jemanden dazu angestiftet!!!
Wenn du dich so gut mit strafrechtlichen Fragen auskennst gib doch besser Antwort auf solche Fragen als wieder nur in der heissen Kacke zu wühlen...
Wenn etwas strafrechtlich angeschaut werden sollte dann doch bitte die verlogenen Posts oder die erfundenen Behauptungen die eher ins Genre Rufmord passen!
Oder was meinst du?
Magst wohl lieber Grimms Märchen als gute Berichte mit Hintergrund...
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Nur weil es gerade Spass macht und ich Zeit hab, und Du darum gebeten hattest, hier ein paar Fakten für dich (und als Hinweis, ich hatte ja gesagt, das ist ein anderes, langes Thema):
Nach einem Grundsatzurteil des BVerfG steht eine rhetorische Frage einer Aussage gleich.
1. Fragen fallen genau wie Werturteile in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 GG.
2. Rhetorische Fragen sind in ihrer äußerungsrechtlichen Bewertung mit Aussagen gleichgesetzt.
Kannst nachlesen im Beschluss von BVerfG, Beschluss v. 09.10.1991, Az. 1 BvR 221/90. Ich nehme stark an das gilt auch in der Schweiz so.
Insofern ist es nicht ganz so eindeutig, sich hinter einer Frage zu verstecken. Sie kann durchaus als Grundlage einer Straftat gelten und man erkennt nicht wirklich die Suche nach einer Antwort bei Dir.
Abgesehen davon wird die Beurteilung stark davon abhängen, wie es der Betroffene empfindet. Strafrechtlich gesehen, ist eine Aussage oder Handlung dann eine Drohung, wenn der Adressat oder die Adressatin damit in Angst und Schrecken versetzt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit Gewalt, mit dem Tode oder mit einer für die betroffene Person erschreckenden Nachricht gedroht wurde.
Ein guter Anwalt würden daher deine anderen hier genanten, sagen wir mal, Kraftausdrücke hinzuziehen, und daraus ein Bild entwickeln, welches durchaus beim Gegenüber den Eindruck eines aggressiven und bedrohenden Verhaltens von dir zeigt (nur als Beispiel von vielen, das Wort Vollpfosten ist meistens eine Beleidigung, gibts Urteile ohne Ende zu). Insofern wird das Gegenüber deine Frage als Aussage oder rhetorische Frage bewerten, nicht als Frage wie du es siehst.
Die Behauptung, dass du zuerst einer Verleumdung ausgesetzt wurdest , kann und wird vermutlich strafmildernd wirken, falls belegbar. Sie ist aber irrelevant bei der Tatbeurteilung. Als Notwehr wird es sich nicht ausgehen, da du andere Wege hast, dich zu wehren und der zeitliche Ablauf es verhindert.
Nur um einer weiteren Diskussion vorzubeugen, das oben sind juristische Argumente, das Urteil fällt jemand anders. Sie zeigen aber, du bist auf dünnem Eis in vielfacher Hinsicht.
Und zu Guter letzt, die Märchen der Brüder Grimm sind genial, Solltest sie mehr lesen.
Ich zieh mich dann mal wieder zurück auf die Postion des amüsierten Beobachters und lass dem Drama seinen weiteren Lauf.