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Prostitution Zürich: Behördliche Neuregelung ab 17.03.2025
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Antworten
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Also ganz ehrlich, auf den ersten Blick könnt man meinen, die Behörden wollen jetzt endlich mal aufräumen mit dem Wildwuchs der illegalen Prostitution. Klingt ja erstmal gut. Aber am Ende kommt’s doch eh wieder so raus, dass sich nix ändert, ausser vielleicht ein paar Alibi-Kontrollen bei den Privaten und ein paar Bussen verteilen, bezahlt werden die Bussen eh nicht. Und der eigentliche Effekt? Noch ein schöner Vorwand, um den bestehenden Läden in der Stadt und Kanton Zürich wieder tief in die Tasche zu greifen!
Zahlen müssen am Schluss wieder die Läden, denn die kann man greifen. Jetzt bekommen sie auch noch Sozialabgaben für die Girls aufgebrummt, 500 bis 700 Franken pro Girl im Monat, und der Betreiber darf mit seinem Privatvermögen haften. Ganz großes Kino. Da fragt man sich doch: Geht’s hier wirklich um Ordnung oder wieder nur ums hemmungslose Abzocken? Vor 10 Jahren hat die Stadt Zürich den Läden doch schon mal den Dolch in den Rücken gestossen und den Wildwuchs sogar ermöglicht.
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Ganz eifach die Dirnen weichen der Regelung aus indem Sie in andere Kantone Anschafen gehen denn diese neue Regeln gelten aktuel nur im Kanton Zürich
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Sehr interessante Änderung.
Folgende Schlussfolgerungen und Fragen kommen bei mir auf:
- Auf einschlägigen Inserate Seiten werben laut eigenen Erfahrungen hauptsächlich noch selbständige Frauen die mehrheitlich in den möbilierten Stadt Apartment Wohnungen arbeiten und Gäste empfangen. Ich vermute das diese Immobilien Firmen bereits einen grossen Teil ihrer Umsätze mit der Vermietung an dieses Klientel machen. Bedeutet Umsatz Einbrüche für Inserate Seiten und Appartmenthotels. Bei Besuchen von solchen WGs habe ich jeweils immer mehrere BMWs und Mercedes Limos mit Ungarisch/Rumänischen Nummernschilder gesehen. Vermutlich reisen die Frauen mit ihrem Freund in die Schweiz und machen das ganze Geschäft auf eigene Faust.
- Die Gewinner der Geschichte werden demnach die klassischen Sauna und Privatclubs sein, die auch beratend zur Seite stehen werden mit der Vermittlung von festem Wohnsitz, Krankenkasse und Einzelfirmen Anmeldungen.
- Inwiefern wird sich die Branche durch diese Änderungen verändern und welchen Einfluss hat dies auf die Attraktivität des Geschäfts für Frauen? Wer wird davon profitieren? Wie werden Damen gebüsst die sich nicht an die Regelungen halten? Wie wird die Preisdynamik evtl. beeinflusst?
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Wenn die Prostituierten in der Stadt und im Kanton Zürich weiterhin mit einer gekauften L-Bewilligung aus einem anderen Kanton arbeiten dürfen, kann auf diesem Weg die neue Regelung ganz einfach umgangen werden und die Änderung wäre praktisch wirkungslos. Deshalb ist es wichtig zu wissen, ob das weiterhin erlaubt ist.
Nur wenn diese Möglichkeit wegfällt, wäre es eine wirksame Maßnahme, um die unkontrollierte und ausufernde Privatprostitution in Zürich einzudämmen und die Clubs hätten davon einen Vorteil.
In der Regel ist es ja üblich, dass eine behördliche Maßnahme von den Bürokraten genau den gegenteiligen Effekt hat, als ursprünglich beabsichtigt.
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Änderung des Meldeverfahrens für Prostituierte ab dem 17. März 2025 in der Stadt und im Kanton Zürich
Die zuständigen Behörden der Stadt und des Kantons Zürich informieren hiermit über eine neue Regelung im Meldeverfahren für in der Prostitution tätige Personen, welche ab Montag, den 17. März 2025 in Kraft tritt.
Die Änderung betrifft sowohl selbstständig tätige Prostituierte als auch solche, die in Clubs oder Studios arbeiten, und hat folgende wesentliche Auswirkungen:
1. Selbstständige Tätigkeit von Prostituierten (z. B. in Privatwohnungen / Appartements / Hotel / Terminwohnungen):
- Eine Anmeldung über die bisherige 90-Tage-Regelung als Privatperson ist künftig nicht mehr zulässig.
- Prostituierte, die selbstständig arbeiten wollen, müssen ab dem 17.03.2025:- eine Einzelfirma mit Handelsregistereintrag gründen,
- einen festen Wohnsitz in der Schweiz nachweisen,
- über eine gültige Krankenversicherung in der Schweiz verfügen,
- quartalsweise Sozialabgaben leisten.
2. Tätigkeit von Prostituierten in Clubs / Studios:
- Prostituierte, die in Clubs, Studios oder vergleichbaren Einrichtungen tätig sind, werden neu ab 17.03.2025 als sozialversicherungspflichtige Personen geführt.
- Die jeweiligen Betriebsinhaber sind ab 17.03.2025 verpflichtet, Personen über https://www.easygov.swiss zu melden und Sozialabgaben für diese Personen abzuführen.Diese Änderungen sind verbindlich und gelten ab 17.03.2025 für sämtliche in der Prostitution tätigen Personen im Zuständigkeitsbereich der Stadt und des Kantons Zürich.
Für Rückfragen oder weiterführende Informationen stehen die zuständigen Fachstellen zur Verfügung.
Stadt Zürich / Kanton Zürich