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CDU bringt Sexkaufverbot vorzeitig in den Bundestag

  • Antworten
    • Youtube-Vortrag zu Melissa Farleys „Freier-Studie“


      CDU blamiert sich mit Forderung nach Sexkauf-Verbot


      In einem Vortrag der Youtube-Reihe „Eine Stunde – ein Thema“ hat Doña-Carmen-Vorstandsmitglied Gerhard Walentowitz die Studie von Melissa Farley „Männer in Deutschland, die für Sex zahlen“ kritisch kommentiert und zerlegt. Hier der link zum Vortrag:


      https://www.youtube.com/result…e+Stunde+ein+thema+farley


      In dem Vortrag wird nachgewiesen, dass die Farley-Studie methodisch und dem Inhalt nach eine Pfusch-Studie ist, ein aktuelles Beispiel von ‚fake science‘. Eine Vielzahl der von Farley präsentierten Freier-„Zitate“ erweisen sich als gefakt.


      Dumm gelaufen für die Bundestagsfraktion der CDU/CSU: 

      Denn der Bericht von Farley ist die einzige aktuelle Studie, mit der die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag ihre Forderung nach einem Sexkauf-Verbot begründete:


       „Die Ergebnisse einer aktuellen Freierstudie belegen, dass es eine hohe Zahl an Freiern gibt, die in Kenntnis dieser Missstände handeln oder diese billigend in Kauf nehmen. Selbst die Freier berichten von Beobachtungen, bei denen Prostituierte Opfer von Gewalt-, Macht- und Drogenmissbrauch durch Zuhälter wurden und dennoch setzen sie die bezahlte Dienstleistung“ ohne Rücksicht auch bei erkennbarem Widerwillen, Ekel und Schmerzen der Prostituierten durch.“



      (Quelle: Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf bestrafen, 20.02.2024, Bundestags-Drucksache 20/10384) Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) und der Verein Doña Carmen e.V., Verein für die sozialen und politischen Rechte von Prostituierten, haben in der gemeinsam verfassten Stellungnahme „Alternative Fakten“ die Farley-Studie einer grundlegenden Kritik unterworfen.

      Siehe dazu:


      ALTERNATIVE FAKTEN: 


      https://www.donacarmen.de/wp-c…ds/ALTERNATIVE-FAKTEN.pdf


      Weiterführende Infos:

      https://www.donacarmen.de/wp-c…00-Cancel-Culture-CDU.pdf

      • Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche


        CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert


        Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.


        Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.


        9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.


        Die Reden können in der Bundestags-Mediathek “nachgesehen” werden: https://www.bundestag.de/dokum…08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898


        Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.


        Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.


        Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.


        Selbst für eine sogenannte “Abstrakte Normenkontrollklage”, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt “abstrakt” nach Karlsruhe zu gehen.


        Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!


        Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!


        Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem “Menschenhandel” gesprochen.


        Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!


        Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!


        Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?


        Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem “Nordischen Modell” dann im Untergrund stattfinden, die “Freier” würden empfindlich bestraft und konzessionierte “BetreiberInnen” würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine “Kriminalisierung” von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die “öffentliche Sicherheit” nicht verbessern werden!


        Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel “Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!” auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema “Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?” warf niemanden vom Stuhl.


        Wirklich “aufrüttelnd” war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.


        Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.


        Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große “überparteiliche” BetreiberInnen-Versammlung.


        Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.


        Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.


        Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft “in die Tasche zu greifen” als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.


        Hat man in der Branche nicht oft “einen Igel in der Tasche”?


        Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei “One-Man Shows” ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.


        Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.


        Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.


        Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?


        In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten “pro Prostitution” wird man schwerlich finden und auch die “Schar der Freier” wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem “Outing” verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.


        Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:


        A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät


        Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.


        B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.


        Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?


        Vorgelegte Zahlen und “Fakten” stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.


        Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die “öffentlichen Falschbehauptungen” juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.


        C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.


        Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte “radikale Paradigmenwechsel” wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein “Nordisches Modell” eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit “Vertrauensschutz” argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.


        Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellscha…-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema “Rechtsfragen der Prostitution” promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist “eng am Thema” und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?


        D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.


        Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch “neue Abgeordnete” werden hinzukommen, die sich mit dem Thema “Sexkaufverbot” vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig “aufgeklärt” werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?


        E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen


        “Tue etwas und rede davon!” Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den “Moralwächtern” kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es “zu speziell” wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also “sorgsam” editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.


        Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:


        “Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!” und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.


        Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.


        Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein “Sexkaufverbot” kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!


        Kann man die große Zahl der deutschen “Sexkäufer” wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits “Moralisten” dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.


        An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!


        Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.


        Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.


        Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche “Prediger in der Wüste” mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.


        Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!


        Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.


        Die Expertinnen und Experten von “Zukunft Rotlicht” stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.


        Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem “Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland” und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?


        Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

        • ad-hoc-Mitteilung zum Thema „Sexkauf bestrafen“

          Anhörung im Bundestag zu Sexkaufverbot – Berufsverband Sexarbeit sagt NEIN

          Freitag, 23. Februar 2024. Der Bundestag debattiert heute einen Antrag der CDU/CSU zur Einführung eines Sexkaufverbotes in Deutschland.

          Seit Jahren weist der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen auf die negativen Folgen eines Sexkaufverbotes/nordisches Modells hin. Als größter Zusammenschluss von Sexarbeitenden in ganz Europa widersprechen wir der CDU/CSU vehement und weisen auf gravierende argumentative Fehlschlüsse im Antrag (1) hin. Ebenso sind eine Vielzahl der Behauptungen empirisch nicht haltbar.


          So schreibt die CDU/CSU, dass sich die Situation von in der Sexarbeit tätigen Personen seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 „drastisch verschlechtert“ habe. Belastbares Zahlenmaterial zu Prostitution liegt aktuell jedoch nicht vor. Schätzungen in diesem sehr inhomogenen Themenfeld differieren stark und sind somit nicht aussagekräftig. Alleine die sehr umfangreiche Evaluation (2) des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetzes), welche im Sommer nächsten Jahres vorliegt, kann genaue Auskünfte geben.


          Die im Antrag aufgelisteten 16 Forderungen (1) sind überwiegend realitätsfern und wenig zielführend:


          De facto Berufsverbot (Punkt 1+2): Durch die Kriminalisierung der Sexkaufenden entsteht auch ein de facto Berufsverbot (3) für Sexarbeitende. Darüber hinaus beschneidet ein solches Gesetz das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und verletzt den staatlichen Gleichstellungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 2 GG.


          Verbot von sicheren Arbeitsplätzen (Punkt 3): Mit dem Verbot des Betriebs von Prostitutionsstätten und der Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung würden sichere Arbeitsplätze wegfallen, die mit dem ProstSchG erst neu reglementiert wurden. Sexarbeitende müssten unter dem Sexkaufverbot auf informelle und somit unsichere Arbeitsorte ausweichen, wo sie auch für Beratungsstellen und polizeiliche Maßnahmen schwerer auffindbar sind.


          Neudefinition von Zuhälterei (Punkt 4): Da die dirigistische Zuhälterei (4) bereits strafbar ist, gilt bei einem Sexkaufverbot nach Vorstellung der CDU/CSU jegliche Form von Unterstützung der Sexarbeitenden als Zuhälterei: Hilfe und Absicherung von Sexarbeitenden untereinander sowie die Unterstützung durch andere Dienstleister wie Chauffeure oder Web Designer. Auch Werbung für Sexarbeit ist verboten.


          Forderung nach „Rückkehrprogrammen“ zeigt ausländerfeindliche Haltung (Punkt 8): Wie beispielsweise die Forschung von Dr. Niina Voulajärvi (5) deutlich macht, schädigt ein Sexkaufverbot Migrant*innen übermäßig. Der Antrag zeigt, dass die CDU/CSU Betroffenen von Menschenhandel nicht konkret helfen wollen, sondern das Problem lediglich in andere Länder abschieben wollen.


          Fokussierung der Beratungsstellentätigkeit auf Ausstieg widerspricht Prinzipien sozialer Arbeit (Punkt 7): Sozialarbeiterische Tätigkeiten sind an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet. Diese sind im Bereich Prostitution laut Aussagen des Zusammenschlusses der Beratungsstellen bufas (6) sehr unterschiedlich und nicht nur auf die Beendigung der Tätigkeit konzentriert.


          Neben faktisch nicht haltbarer Aussagen beinhaltet der Antrag der CDU/CSU zudem Forderungen, die den Kern der Problematik verkennen:


          ● „Haushälterisch gangbaren Konzepte“ für den Ausbau von Ausstiegsangeboten (Punkt 5): Die Finanzierung solcher Projekte liegt bei den Bundesländern. Dass dort die nötigen Summen für die vermeintlichen 200.000 zu betreuenden Sexarbeitenden zur Verfügung stehen, halten wir für ausgeschlossen. Frankreich zeigt die negativen Auswirkungen - dort haben in den ersten 3 Jahren nach der Einführung des nordischen Modells nur 341 Personen effektiv vom Ausstiegsprogramm profitiert, dies sind zwischen 0,9% und 1,1% (7).


          Menschenhandels-Schulungen von Experten erarbeiten (Punkt 12): Schulungen für Menschen, die im Arbeitskontext mit Sexarbeitenden stehen, um für die spezifischen Bedafe zu sensibilisieren, sind sehr wichtig. Die Themeninhalte sollten allerdings von Betroffenen und Expert*innen erarbeitet werden, nicht von einer Partei ohne Praxiserfahrung. Ein Best Practice Beispiel: Fortbildungen für medizinisches Personal vom Projekt Roter Stöckelschuh (8)


          Community-Gruppen statt Freier-Kampagne (Punkt 11): Der Großteil der Sexarbeits-Kundschaft ist für das Thema Zwang und Menschenhandel schon sehr sensibilisiert. Diejenigen, die sich bisher nicht an diese Wertmaßstäbe orientiert haben, werden auch durch eine multimediale Kampagne nicht erreicht. Diese finanziellen Mittel sollten in den Aufbau von Community-Gruppen für migrantische Sexarbeitende fließen.


          Prostitutionsbeauftragte statt Monitoringstelle (Punkt 16): Wir als Berufsverband halten es für weitaus sinnvoller und zielführender, die Stelle einer Prostitutions-Beauftragen einzurichten. Diese ist ähnlich wie die Wehrbeauftagte u. a. zuständig für die Vermittlung zwischen in der Sexarbeit Tätigen und Politik und Verwaltung.


          Quellennachweise


          1) Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes des kriminologischen Instituts Niedersachsen

          https://kfn.de/forschungsproje…HYieVTNYOCm80loJW1TxjYrIc


          2) 16-Punkte-Plan der CDU zur Umsetzung des Sexkaufverbotes/nordisches Modell aus dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf verbieten

          https://www.berufsverband-sexa…02/22/16-punkte-plan-cdu/


          3) Verfassungsblog, Der alte Wunsch nach einfachen Lösungen - Die Unionsfraktion fordert ein Sexkaufverbot – doch gut gemeint ist manchmal unterkomplex von Theresa Harrer

          https://verfassungsblog.de/der…-nach-einfachen-losungen/


          4) Dirigistische Zuhälterei §181a StGB

          https://dejure.org/gesetze/StGB/181a.html


          5) Studienuntersuchung von Dr. Niina Vuolajärvi zeigt schädliche Auswirkungen des Sexkaufverbotes in Schweden und Norwegen

          https://www.berufsverband-sexa…/23/studie-sexkaufverbot/


          6) bufas e.V., Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter:

          Stellungnahme zum Positionspapier der CDU/CSU vom 7.11.2023 zum Sexkaufverbot

          http://www.bufas.net/stellungn…ufverbots-in-deutschland/


          7) Synthèse comparative des rapports d’évaluation de la loi française sur la prostitution de 2016, Théo Gaudy, Hélène Le Bail

          Französisches Original: https://sciencespo.hal.science/hal-03054400/document

          Englische Übersetzung: https://sciencespo.hal.science/hal-03871960/document


          8 ) Roter Stöckelschuh

          https://roterstoeckelschuh.de/mitmachen#bildung

          • Das wundert nicht. C-"Mitte"-Parteien europaweit sind moralinsaure klerikal- und zeitgeistversiffte Windfahnen ohne jedes freiheitliche Rückgrat. "Zölibatäre" (...😝) Pfaffen und Feministinnen reichen sich die Hände und in Rom läuten die Glocken... (versteht man ja, die haben "andere Interessen", als rumänische Girls ü18 zu knallen...)

            Ja, die schwarz-grüne Koalition in D wird eingeläutet und damit der Gang vom Regen in die Traufe...

            • Die CDU/CSU bringt das Sexkaufverbot vorzeitig im Bundestag ins Gespräch - wir sagen Ihnen warum!

              seit Juli 2022 wird die aktuelle Gesetzgebung zum Umgang mit Prostitution/Sexarbeit untersucht. Das Bundesfamilienministerium hat die Evaluation des aktuell gültigen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) initiiert, um die Erfüllung dessen Zielsetzungen zu überprüfen. In einer langjährigen Auswertung werden tausende Betroffene interviewt und die Anwendungspraxis hinterfragt. Noch niemals gab es eine so umfangreiche Untersuchung der Prostitution/Sexarbeit in Europa. Die Ergebnisse werden sichere Auskünfte über das Umfeld und die psychische sowie physische Gesundheit von Sexarbeitenden unter der aktuellen deutschen Gesetzgebung liefern und im Juli nächsten Jahres dem Bundestag vorgelegt.

              Schauen Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/a…tzgesetzes-beginnt-199312

              Aber warum drängt die CDU/CSU das Thema schon am 23. Februar 2024 in den Bundestag?

              Die Antwort ist so einfach wie offensichtlich: Die Ergebnisse der Evaluation werden vielschichtige Problemlagen in der Sexarbeit aufzeigen, welche durch eine Überarbeitung des ProstSchG gelöst werden können, nicht aber durch Verbote.


              Denn wenn man Betroffene fragt, wird man folgendes Ergebnis bekommen:

              Sexarbeitende sehen in einer Illegalisierung ihrer Arbeit keine sinnvolle Lösung für ihre Probleme in der Prostitution. Auch nicht, wenn es sich um eine anteilige Illegalisierung handelt. 

              Ebenso sieht es auch das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeitende.

              Quelle: http://www.bufas.net/stellungnahmesexkaufverbot/


              Seit dem Vorstoß der CDU/CSU verzeichnet unser Verband eine Vervierfachung des Mitgliederzuwachses sowie täglich Nachrichten von besorgten Sexarbeitenden, die Angst um ihre Existenz haben. Aber was soll der Gesetzgeber tun gegen die Kriminalität in der Prostitution? Die Antwort ist wesentlich komplexer als es auf den ersten Blick ersichtlich ist. Eines ist aber heute schon sicher: Das einfach gedachte und populistische Sexkaufverbot verschlimmert nur das Leid der Betroffenen.


              Denn wussten Sie schon…?


              Fakt 1:

              Studien haben bewiesen, dass in Schweden die Rate der sexuell übertragbaren Krankheiten seit dem Sexkaufverbot dramatisch angestiegen ist.


              Warum? Wenn Sexarbeitende nicht mehr in geschützten Räumen arbeiten dürfen (sondern z.B. in Waldstücken), die Anbahnung aufgrund der drohenden Strafverfolgung in aller Eile stattfinden muss und einem sowieso nur noch Kunden bleiben, die es „mit dem Gesetz nicht so genau nehmen“, dann ist die Frage von Sexarbeitenden nach Verwendung eines Kondoms quasi obsolet.

              Quelle https://www.stiftung-gssg.org/…arbeit-Valentinstag-1.pdf


              Fakt 2:

              Seit Frankreich 2016 das Sexkaufverbot eingeführt hat, ist die Zahl Minderjähriger in der Prostitution um 70% angestiegen.


              Warum? Illegalität ist ein idealer Nährboden für noch mehr Kriminalität:

              Quelle https://www.berufsverband-sexa…sbeutung-minderjaehriger/


              Fakt 3:

              In Ländern, in denen das Sexkaufverbot herrscht, ist das Stigma der „Nutte“ soweit verstärkt worden, dass Ehemänner der Zuhälterei bezichtigt werden, Frauen das Sorgerecht für ihre Kinder verloren haben und im Falle einer Vergewaltigung nicht ernst genommen werden, wobei ihre Sexarbeit als Grund angeführt wurde.


              ʻEin Polizist wollte meine Anzeige nicht entgegennehmen, weil er sagte:

              "Sie sind eine Prostituierte und eine Prostituierte kann nicht vergewaltigt werden, weil Sie Geld bekommen".

              Quelle https://www.idunn.no/doi/10.18261/issn.2387-3299-2017-02-02



              Das ist nur eine kleine Auswahl an Fakten, die belegen, dass das Sexkaufverbot niemandem hilft.



              Pressemitteilung BesD Berufsverband Berlin