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Frag Ingo Heidbrink | Bist du ein Lügner?

  • Antworten
    • gut dass die Schweiz so knallhart ist

      aber richtig der wird genug Millionen mitnehmen u dann kann er es ja in Deutschland probieren..da kann ja jeder einreisen( egal mit Schulden oder Verurteilung)

      Von knallhart zu reden, nach über 90! Verurteilungen ist wohl der Witz des Jahres.

      Der Staat hat eher komplett versagt.

      Man stelle sich vor, jeder Bürger würde die Gerichte so beschäftigen wie der Afrim, wo wären wir?

      • Er hat sich also mindestens um schweizer Männer und die schweiter Staatsfinanzen schwer verdient gemacht.


        Und das mal ne Firma Konkurs geht

        90 strafrechtliche Verurteilungen, Betreibungen wegen unbezahlte Rechnungen in Millionenhöhe, vorsätzliche Serienkonkurse, keine Steuern und Abgaben bezahlt, auf Kosten der Allgemeinheit gelebt, mehr muss man dazu nicht sagen Afrim Baftiri vom Pleite-Hotelier zum Sexunternehmer?

        So jemanden nimmst du noch in Schutz? Er kann froh sein, dass die Schweiz mit kriminellen Ausländern so tolerant ist und sie überhaupt so lange gewähren lässt. Bei uns wird niemand so schnell ausgewiesen, da muss das Fass schon lange übergelaufen sein. Er hat viele Jahre Zeit gehabt sich zu ändern und anzupassen aber hat seine Chancen vertan. Kannst du den Verbrechern Asyl gewähren lieber Morgan!

        • gut dass die Schweiz so knallhart ist

          Knallhart ? Die Schweiz ? Seit wann ? Die ist weder zu eingeschleusten Asylis noch zu illegalen refugees knallhart. Und der Afrim ist weder Asyli noch refugee, sondern völlig legal eingereist, 3o Jahre legal hier, hat Frau und zig Kinder, hat immer gearbeitet, Jobs geboten und Steuern gezahlt, Kinder und künftige Steuersklaven gezeugt, und kümmert sich mit seinen Sex-Clubs um das sexuelle Wohl vieler schweizer Männer. Er hat sich also mindestens um schweizer Männer und die schweiter Staatsfinanzen schwer verdient gemacht. Der hätte einen Orden wegen besonderer Verdienste um Land und Männer verdient. .


          Und das mal ne Firma Konkurs geht, kann bei den raffgierigen staatlichen Abzockern, pardon Steuerbehörden schon mal passieren, und kümmert bei Schweizern auch niemand. Wie die Bespiele Aphro, BA/Amnesia und Freubad beweisen. Die Millionen Asylis und refugees zahlen keinen Rappen Steuen, dafür kassieren und kosten sie Milliarden an Steuern. Die Steuer-behörden können ihren gierigen Hals eh nicht voll bekommen, egal wie viel der brave und fleissige Steuermichel buckelt und zahlt.


          An sich gehts ja darum, ob Afrim in Mazedonien ist, nicht, ob Mazedonien am Meer liegt. Aber selbst wenn, ist der Afrimir eigentlich schon entgültig und für immer in Mazedonien, genauer gesagt in seiner Villa in Ohrid, direkt am schönen Ohrid-see, relaxt und erholt sich dort auf seiner Jacht vom Stress mit den Behörden ? Sind alle seine Clubs, Diskos und Hotels beschlagnahmt und geschlossen oder führen jetzt seine Brüder, Frau, Töchter und Manager seine Geschäfte lustig weiter ?

          • Lieber morgan2


            Die Juristen haben entschieden! Und dem Afrim wünsche ich alles Gute und hoffe, dass er mit seinen 100 Mio. genüsslich am Strand von Mazedonien liegen kann. Man grüsst und dankt.;)

            gut dass die Schweiz so knallhart ist

            aber richtig der wird genug Millionen mitnehmen u dann kann er es ja in Deutschland probieren..da kann ja jeder einreisen( egal mit Schulden oder Verurteilung)

            • Gerettet von den Griechen!


              ...Weil es ja Griechenland war, welches 2019 die Namensänderung erkämpfte.


              Wenn ich wie Stoneface   ogni zur Hilfe eilen wollte, würde ich es so umdeuten dass er den "Strand im Herzen" gemeint hat. Und damit könnte ich meinen Beitrag hier auch schliessen: das wünsche ich nämlich jedem: einen Strand im Herzen

              <3


              Wie sinnlos der ganze Rest ist, wird wenn man überlegt dass die Schweiz ja als Land komplett darauf ausgelegt ist, Geschäfte über alle Grenzen hinweg zu tätigen. Ins Inland aus dem Ausland, in Afrika aus Kanton Zug - wir nennen es "attraktiver Standort". Herr Heidbrink gab ja selbst mal einen Investitionsstop bekannt als es mit der Personenfreizügkeit zu hadern schien. Und was ich nicht weiss: wieso sind es die "Juristen" die entschieden haben, und nicht "die Richter"? Weil nicht mal das (laut dem Artikel) ist... Puh.


              Also. Wenn jemand etwas wirklich spannendes erforschen möchte (nicht ich) dann schaut doch mal wo die Zahl 100 Mio her gekommen ist. War das nicht aus einem angeblichen verdeckt gefilmten Video in einem Club? An deren Existenz ich keinen Grund zu zweifeln sehe... Aber diese Zahl... Schaut's einfach selbst. Ich bin gleich wieder in der Corona Thread, wo es um Corona geht. Wirklich schade dass diese Zeit nicht von der Branche genutzt wurde um einen ordentlichen Verband zu formieren. Nuff said


              Der Imperator ist ein Imperator

              • Falsche Ansprache, ich habe dieses Thema nicht eröffnet.

                • Lieber morgan2


                  Die Juristen haben entschieden! Und dem Afrim wünsche ich alles Gute und hoffe, dass er mit seinen 100 Mio. genüsslich am Strand von Mazedonien liegen kann. Man grüsst und dankt.;)

                  ogni


                  Langsam, ich habe dir zwar schon sachlich widersprochen, dich aber nicht als Lügner bezeichnet und habe im Falle Afrimir gefragt, ob es Beweise gibt, dass er Beihilfe zu Menschenhandel leistet und Zwangsprotituierte beschäftigt, aber nicht, ob und wann er abgeschoben wird. Dazu habe ich mich nicht geäussert, denn dazu hab ich keinerlei Kenntnisse und interssiert mich ohnhin nicht, ob ein Betreiber abgeschoben wird, Millionär ist oder Konkurs gemacht hat. Interssiert dich ja bei deinem buddy Franz vom Amnesia auch nicht.


                  Ich kenne Afrimir übrigens erst von hier und von dir, weil du ständig über ihn schreibst. Ich habe vorher über den noch nie was gehört, und war nie Gast in seinen Clubs. Ausserdem interssiert er dich, nicht mich. Ich kenne zwar Mazedonien nicht, aber andere Länder Balkaniens. Lass dir gesagt sein, mit Kohle lässt es sich auch dort prima leben. Ich hab Bekannte dort, die schwärmen geradezu von Skopje und dem Ohridsee. Vermutlich hat der Afrimir auch dort längst ein Hotel oder ne Villa, und längst vorgesorgt. Zeit genug hat er ja gehabt.


                  Übrigens...noch ist er nicht weg, und hält sein Clan aus Brüder, Frau, Mutter, Töchter, Omma, -Strohmänner hier seine Stellung. Los bist du ihn also immer noch nicht. Vor allem nicht entgültig, denn der ist gerissen, hat Anwälte und Kohle. Der ist eh bald wieder da. Egal ob legal seine Tochter zu besuchen, als Tourist oder halt illegal mit falschen Papieren. Als ob ausgerechner der

                  sich von einem Urtel abhalten lässt, wo jeder Asylanten- bimbo- aus dem Busch 10 mal ausge-
                  wiesen wird, und 100 mal illegal wieder einreist. Die lachen nur über unseren " Rechts-staat ", als ob du das nicht wüsstest.


                  Keine Ahnung, warum du dich ständig mit him beschäftigst und dich so in ihn verbeisst. Aber gut, war ja beim Chef vom Blue Opera genau so. Ich wünsche dir mit deinen Millionen Glück und Zufriedenheit am Zürich See, statt immer nur im dunklen Puff Geld zu zählen und sich über den Afrimir auf zu regen und ihm seinen Erfolg zu neiden.

                  • Afrim muss nach Hause gehen

                    Der Betreiber von der Zeus und Cleo Gruppe wurde / wird abgeschoben!


                    Die Behörde verwarnte den Nordmazedonier 2007, drohte 2014 mit dem Widerruf der Niederlassungsbewilligung – und machte die Drohung 2019 wahr.

                    ogni


                    Von der Verwarnung, Androhung und bis zur Wahrmachung der Androhung sind fast 15 Jahre verstrichen, die Mühlen malen sehr schnell in der Schweiz :). Die Frage ist, bis wann er ausgeschafft wird oder dauert das jetzt nochmal 15 Jahre?


                    Wenn Afrim jetzt wirklich die Schweiz verlassen muss, kann er als Tourist für Ferien wieder die Schweiz besuchen? Und Nerd hat mal geschrieben das er Afrim zutraut das er mit gefälschten Papieren weiterhin in der Schweiz sein Unwesen treibt. Was passiert dann wenn man ihn erwischt?

                    Konfuzius der Weise sagt: "Zieh aus Möse Haare raus und strick Dir ein Paar Socken draus, denn wer Socken trägt aus Fotzen Haar, dem steht sein Rohr das ganze Jahr"!

                    • Lieber morgan2


                      Die Juristen haben entschieden! Und dem Afrim wünsche ich alles Gute und hoffe, dass er mit seinen 100 Mio. genüsslich am Strand von Mazedonien liegen kann. Man grüsst und dankt.;)

                      • Afrim muss nach Hause gehen


                        So wie es aussieht, ist der Imperator wohl kein Lügner!!

                        Der Betreiber von der Zeus und Cleo Gruppe wurde / wird abgeschoben!



                        Der Entscheid des Luzerner Migrationsamts hatte sich über die Jahre angebahnt: Die Behörde verwarnte den Nordmazedonier 2007, drohte 2014 mit dem Widerruf der Niederlassungsbewilligung – und machte die Drohung 2019 wahr. Einen Monat, nachdem er den Bescheid erhalten hatte, die Schweiz nach fast 30 Jahren verlassen zu müssen, kam seine fünfte Tochter zur Welt. Gegen den Entscheid des Migrationsamts setzte er sich zur Wehr, erst vor den kantonalen Instanzen, dann vor Bundesgericht. Angesichts der langen Anwesenheit, der Geburt seines jüngsten Kindes und der Beziehung zu dessen Mutter sei die Wegweisung aus der Schweiz unverhältnismässig, argumentiert er. Zudem habe er nach der letzten Verwarnung sein Verhalten in Bezug auf Schulden und Straffälligkeit geändert.


                        Das Bundesgericht – in Fünfer- statt der üblichen Dreierbesetzung – attestiert dem Beschwerdeführer denn auch, er habe sich zumindest angestrengt und einen Teil seiner Schulden beglichen. Allerdings sind im Betreibungsregisterauszug noch immer 51 Verlustscheine in der Höhe von mehr als 270'000 Franken aufgeführt.


                        Richter finden deutliche Worte


                        Unter bestimmten Bedingungen können hohe Schuldenberge für den Widerruf einer Niederlassungsbewilligung genügen. Ob diese Voraussetzungen im Fall des Nordmazedoniers erfüllt sind, lässt nach dem Luzerner Kantonsgericht auch die oberste Instanz offen. Den Ausschlag für den Entscheid geben in erster Linie nicht die Schulden, sondern die zahlreichen strafrechtlichen Verurteilungen. Ein Teil davon kam erst nach der zweiten Verwarnung von 2014 dazu. Das Bundesgericht räumt zwar ein, dass es sich dabei meist um keine schweren Delikte gehandelt habe, weist aber auch auf die Schuldsprüche wegen Tätlichkeiten, Drohung und versuchter Nötigung hin.


                        Die vielen Vorstrafen zeugten «von einer ausgeprägten Gleichgültigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung», heisst es im aktuellen Entscheid. Trotz strafrechtlicher Sanktionen und zweimaliger Verwarnungen habe er sein Verhalten nicht grundlegend geändert – «in den verschiedensten Lebensbereichen geriet er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, was über Jahre hinweg die rund 90 Verurteilungen belegen». Die fünf Richterinnen und Richter wählen deutliche Worte: «Der Beschwerdeführer hat – mit Blick auf sein unverbesserliches Verhalten und die Anzahl der Gesetzesverletzungen – in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstossen.»


                        Das Bundesgericht kommt zum Schluss, die Interessen des Mannes an einem Verbleib in der Schweiz seien zwar gewichtig, die öffentlichen Interessen an seiner Wegweisung würden jedoch überwiegen. Daran ändere auch seine familiäre Situation nichts: Die vier Töchter aus der früheren Ehe seien alle erwachsen, das jüngste Kind sei in einem anpassungsfähigen Alter und müsse abgesehen davon – genau wie dessen Mutter – ohnehin nicht ausreisen. Der Vater hingegen wird das Land verlassen müssen.


                        Hinweis: Bundesgerichtsurteil 2C_185/2021 vom 29. Juni 2021


                        Quelle

                        https://www.luzernerzeitung.ch…hren-verlassen-ld.2165672