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AHV & MWST Chaos Kt. Zürich | Experte klärt auf
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Antworten
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Wie darf man das im Zusammenhang mit der zweiten Säule interpretieren? Wären dann die WG abhängig Beschäftigte und Clubbetreiber und WG müssten in die PK einzahlen?
Ich habe dieses Thema schon mehrmals angesprochen. Aufgrund der apodiktischen Stellungnahme eines Clubbetreibers und meiner eigenen Beurteilung (auch wenn mein juristisches Wissen eingerostet ist), gehe ich davon aus, dass die Clubs das Risiko einer Praxisänderung in Kauf nehmen.
Die BVG-Pflicht könnte dann vermieden werden, wenn die Arbeitsverträge auf 3-Monate befristet werden und der Abschluss von zeitlich nicht unmittelbar aufeinander folgenden, aber konsekutiven Arbeitsverträgen über längere Zeit nicht als Umgehung qualifiziert wird.
Ein Ausweg wäre vielleicht, dass die Frauen z.B. alternierend in der Life- und der Imperiumskette arbeiten.
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Ein ehemaliger Staatsanwalt (nicht ZH) hat mich darauf angewiesen, dass der Fakt, dass Quellensteuer abgegolten wird, dazu verwendet werden könnte, dass der Clubbetreiber als Arbeitgeber eingestuft wird.
...Wie darf man das im Zusammenhang mit der zweiten Säule interpretieren? Wären dann die WG abhängig Beschäftigte und Clubbetreiber und WG müssten in die PK einzahlen?
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Ein ehemaliger Staatsanwalt (nicht ZH) hat mich darauf angewiesen, dass der Fakt, dass Quellensteuer abgegolten wird, dazu verwendet werden könnte, dass der Clubbetreiber als Arbeitgeber eingestuft wird. Arbeitgeber erlassen Regeln und Vorschriften und diese könnten wiederum mit Art. 195 c) in Konflikt kommen.
Ich hoffe nur, dass die auch anders ausgelegt werden kann, damit wir noch lange, in dieser Form, in die Clubs in der Schweiz, unserem Hobby nachgehen können. Dient doch diese geregelte Form allen, vor allem, wenn man es mit dem Ausland vergleicht. -
Hat Ogni jetzt seine eigenen Ognicom Aktien? Würde Sinn machen, wenn die nicht an der SIX sondern im Globe gehandelt und Dividenden steuerfrei als Naturalien ausbezahlt würden (Natural-Dividenden).
was für Ognicom? Musst du für Silvester Tombola 100 OgniLösli für 1'000.- Stutz kaufen, um dann 1 Stunde Service zu gewinnen. Da hast du deine steuerfreien Top Dividenden in Naturalien .. HaHaHa Lol
Ob @Formel-1 auch welche geordert hat? -
Habe kein Einwand zu gesetzlich geregelten Abgaben. Was ist jedoch mit allfälligem Mehr-/Fehl-Abzügen, darüber hinaus ?
Du und Andere suggerieren und unterstellen in nahezu jedem zweiten Beitrag, dass die Girls allesamt völlig hilflose, entmündigte und unwissende Mädels sind, die zudem nix verdienen, dafür aber skrupellos abgezockt, ausgebeutet und beschissen werden, ohne je eine einzigen Beweis zu erbringen. Ich kenne solche Girls nicht. Wo findet man die ? Von welchen angeblichen " allfälligen Mehr-/ Fehl-abzügen " redest du denn unentwegt ? Vom Tages-Eintritt, den die Girls zahlen ? Sollen die deiner Meinung nach keinen Eintritt zahlen ? Oder nur, wenn sie was verdienen ? Und zahlen sie dann doppelt, wenn sie viel verdienen ? Soll der Club für sie auch Essen, KV, Steuern und Unterkunft-Kosten übernehmen ? Nenn doch mal Fakten und Zahlen. -
Guten Tag , finde diverse Beiträge hier sehr sinnvoll und bin dankbar für ein paar infos die ich erhalten habe , wie sieht es den mit dem KANTON BS aus , dort gab es nie richtige Bewilligungen für Salons bzw alle wurden einfach geduldet . Meine Frage wäre zur Quellsteuer in Basel, es gibt vom Steueramt oder Awa keine richtige Regelung oder ähnliches ? PN an mich wäre nett falls jemand Infos hat , was kostet einen " Arbeitgeber " eine Dame effektiv pro Tag ?
LG
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Hoi @Ian_y
seit ich in Ognicom Clubs and Development investiert bin, profitiere ich als Aktionär von allfälligen Mehr-/Fehl-Abzügen der Girls. Seither bin ich nicht mehr neidisch .
Hat Ogni jetzt seine eigenen Ognicom Aktien? Würde Sinn machen, wenn die nicht an der SIX sondern im Globe gehandelt und Dividenden steuerfrei als Naturalien ausbezahlt würden (Natural-Dividenden).
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Hoi @Ian_y
seit ich in Ognicom Clubs and Development investiert bin, profitiere ich als Aktionär von allfälligen Mehr-/Fehl-Abzügen der Girls. Seither bin ich nicht mehr neidisch .
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Experte bestätigt, dass Gesetzgebung schwer durschaubar und noch ziemlich verbesserungsbedürftig ist. Es war noch nie eine einfache Materie.
ZitatAntwort vom Experte: Grundsätzlich gibt es ein Bundesgerichtsurteil vom November 2011 (9C_246/2011), welches die SVA Zürich zur Unterstellung der Abrechnungspflicht für die Betriebe verwendet. Im Fokus ist das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Betrieb und Dienstleistungsdame. Die SVA Zürich sagt hier klar, dass ein finanzielles Risiko zur selbständigen Tätigkeit vorliegen muss. Ist eine Dame in einen Betrieb (Studio/Saunaclub/Escort-Agentur etc.) eingegliedert, so ist das finanzielle Risiko eher begrenzt und die SVA Zürich lehnt einen Antrag zur selbständigen Tätigkeit ab. Die SVA Zürich stellt sich auf den Standpunkt, dass zwar gem AWA eine selbständige Tätigkeit vorliegen kann, das öffentliche Interesse zur Stabilisierung der AHV Kasse überwiegt. Seit November 2016 hätte eine Mitteilung der SVA Zürich an die Betreiber erfolgen sollen; die Grundlagen dazu wären vorhanden. Derzeit stellt sich keine Person der SVA Zürich hinter ein offizielles Schreiben für die korrekte Information an die Betreiber. Durch die verschiedensten Auffassungen der einzelnen Amtsstellen, im Kanton Zürich, welche definitiv nicht aufeinander abgestimmt sind, wird die Sache erst recht kompliziert und der bürokratische Aufwand explodiert!
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Frage von marlo : was ist mit den Damen, die keinen Verdienst hatten?
Antwort vom Experte: Genau aus diesen Überlegungen wurde mit der SVA Zürich festgehalten, dass der AHV Beitrag pro effektiven Arbeitstag deklariert und abgerechnet werden kann. Die Tagespauschale wurde analog der Kantone TG/SG/AG übernommen und beträgt pauschal Fr. 250.- pro Arbeitstag; x 13.9% = 34.75 AHV Tageskosten. Ist nun eine Dame zwar da, verdient nichts, so ist keine AHV fällig, da sie ja nicht’s verdient hat.
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Frage von sweety : seit welchem Datum muss angeblich AHV für die Mädchen bezahlt werden?
Antwort vom Experte: In den letzten Besprechungen wurde als Stichtag der 01.07.2016 gelegt und ab da wird es richtig „scharf“
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Grundsätzlich sind alle Betriebe von der Umstellung betroffen; es gibt derzeit ganz wenige Ausnahmen. Derzeit sind nur 2 Betriebe aus dem gesamten Kanton Zürich in der Schlussprüfung der SVA Zürich; die definitive Stellungnahme ist noch ausstehend.
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... der Betrieb ist auch die einzige Struktur, die ständig in der Schweiz ist; die Damen kommen und gehen...
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Zusammenfassend halten wir fest, dass der Kanton Zürich mit Abstand die grössten Unterschiede der einzelnen Amtsstellen aufweist. Derzeit ist kein Amt dazu bereit sich von dem jetzt eingeschlagenen Standpunkt zu verabschieden und eine gesamtheitliche Lösung für das ganze Gewerbe festzulegen...
Die Schweiz erkennt bewusst mehrere Modele der Verdienstaufenthaltes (Jahresaufenthalt, Kurzaufenthalt, Grenzgänger etc.) und behandelt diese differenziert als verschiedene Einkommen-Gruppen steuerlich und vorgsorglich. Ausserdem erkennen die Kantone auch Regelung für sogenannte steuerfreie Minimaleinkommen für diejenigen die nur sporadisch verdienen.
Unbesehen davon werfen die meisten Betreiber einfachhalber alle Fälle in gleichen Topf und ziehen einheitliche Pauschalabzüge ab. Diese beinhalten zwangsläufig Reserven, um vor dem Steuervogt auf alle Fälle gut dazustehen und keine Sanktionen provozieren, eventuelle Nachzahlungen auch abdecken zu können. Überschuss versickert im nirgendwo. Wo kein Kläger ...
LG
lan_y -
lieber Administrator , geschätzte Mitschreiber,
Das Thread <AHV & MWST Chaos Kt. Zürich | Experte klärt auf> wurde hier angelegt um offene Fragen (Unklarheiten die es offensichtlich immer noch gibt) zu Abzügen der Frauen zu erleuchtern.
Zum Aufgeilen hier schlicht ungeeignet Geiler Kater/Banderas - sorry.
Meine Meinung ist hier unwichtig. Auch habe ich es nicht gezielt auf Ingo abgesehen wie es hier gerne missverstanden wird. Ihm ist ohnehin die Sachlage schon seit 10 Jahren klar (ohne auf Details einzugehen). Seit 1.6.2016 war was mit gesetzlichen Vorschrift. Was und warum - wenn schon so lange klar?
In dieser Angelegenheit ist viel mehr Stadt und Kanton als irgeneiner Bund in der Pflicht.
Habe kein Einwand zu gesetzlich geregelten Abgaben. Was ist jedoch mit allfälligem Mehr-/Fehl-Abzügen, darüber hinaus?
Dass Fehlinterpretation ausgetüftelten und lang benutzten Reglemente auch bei den besten Fachexperten mal vorkommt erlebe ich leider oft.LG
lan_yLieber Ian
Ich verstehe nicht, was du mit Mehr-/Fehlabzügen meinst. Es wird keinem Girl etwas abgezogen, da der Umsatz direkt vom Kunden zum Girl geht. Eine andere Sache ist, wie viel vom Girl verlangt wird, damit es im Club arbeiten kann. Hierbei ist der Club frei und der Betrag ist unabhängig vom Umsatz des Girls. Er kann Fr. 50.-, 60.-, 95.- oder 500.- pro Tag verlangen. Das Girl kann ja frei entscheiden, ob es den geforderten Betrag bezahlen will oder nicht. Wo ist dein Problem?
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Studio S.Meier in Dietikon verkauft und das gleich nebenan gelegene Studio Playmodels in Liquidation:
Mit Urteil vom 09.11.2016 hat der Konkursrichter des Bezirksgerichts Dietikon über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem 09.11.2016, 10.00 Uhr, den Konkurs eröffnet; demnach ist die Gesellschaft aufgelöst.TR KK 41182 von 18.11.2016
SHAB KK 228 von 23.11.2016
Das mit Urteil des Konkursrichters vom 06.02.2017 mangels Aktiven eingestellte Konkursverfahren wird mit Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichts Dietikon vom 07.04.2017 wiedereröffnet und es wird das summarische Konkursverfahren angeordnet:https://zh.chregister.ch/cr-po….634.177&amt=ZH&loeschung
https://www.moneyhouse.ch/de/c…aymodels-gmbh-13677302231Offenbar hatten die im Februar schon mal Zahlungsschwierigkeiten.
Eventuell geht es da um Steuernachzahlungen oder nicht bezahlte Sozialabgaben ?
Das Studio scheint laut Website aber nach wie vor offen zu sein ?
Don Phallo
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@Ian_y
Wenn Du der Meinung bist, dass die AHV-Abgaben und Steuern für die Girls zu hoch sind und dadurch ihre Naivität ausgenutzt würde, so musst Du Dich dringend beim Bund beschweren aber nicht beim ogni .
Ogni hat die Steuern und AHV-Kasse nicht erfunden, er zahlt für die Girls lediglich die Abgaben und Steuern wozu er gesetzlich verpflichtet ist, so wie jeder Club oder Arbeitgeber, nicht mehr und nicht weniger...lieber Administrator , geschätzte Mitschreiber,
Das Thread <AHV & MWST Chaos Kt. Zürich | Experte klärt auf> wurde hier angelegt um offene Fragen (Unklarheiten die es offensichtlich immer noch gibt) zu Abzügen der Frauen zu erleuchtern.
Zum Aufgeilen hier schlicht ungeeignet Geiler Kater/Banderas - sorry.
Meine Meinung ist hier unwichtig. Auch habe ich es nicht gezielt auf Ingo abgesehen wie es hier gerne missverstanden wird. Ihm ist ohnehin die Sachlage schon seit 10 Jahren klar (ohne auf Details einzugehen). Seit 1.6.2016 war was mit gesetzlichen Vorschrift. Was und warum - wenn schon so lange klar?
In dieser Angelegenheit ist viel mehr Stadt und Kanton als irgeneiner Bund in der Pflicht.
Habe kein Einwand zu gesetzlich geregelten Abgaben. Was ist jedoch mit allfälligem Mehr-/Fehl-Abzügen, darüber hinaus?
Dass Fehlinterpretation ausgetüftelten und lang benutzten Reglemente auch bei den besten Fachexperten mal vorkommt erlebe ich leider oft.LG
lan_y -
wo nehmt ihr eigentlich die energie und motivation her, um um in einem hurenforum über steuerfragen zu debattieren?!? wenn ich emfängnisverhütung der sichersten sorte anwenden will dann denke ich an die nächste steuererklärung und -rechnung. da fällt mir ein, habe die für das letzte jahr ja immer noch nicht eingereicht....tsts
sorry, es ist 1648 und kurz vor weihnachten, ich geh was ficken und kurble den steuer- und mehrwersteuerertrag der ch-behörden wieder etwas an. bitter, ich kann das vögeln nicht mal über die betriebsrechnung absetzen und muss das noch mit dem bereits versteuerten privatertrag bezahlen... ihr könnt dann hier weiter über die verwendung meiner erspritzten abgaben diskutieren... und sorry ogni, heute nicht in einem saunaclub - aber vielleicht doch ein ander mal um meine vorurteile live auf den prüfstand zu stellen^^ und wenn, dann sicher in einem der deinen schuppen, denn ich stehe auf qualität und das public ficken hat seinen reiz...
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Ja, lieber Ian_y, dann würde ich hier nicht nur jammern, sondern eine Beratungsstelle für die WGs einrichten, wo Du sie gratis informieren kannst.
Schon vergessen ... im Forum gehts um wo wie was abgeht. Steuerfragen sind der Sexkiller schlechthin. Vor allem hier und jetzt, wo bald die nächste Steuerrechnung kommt.
Du könntest Dich für uns in einem Buchhaltungsforum für die stetig steigenden Abgaben einsetzen. Wir alle leiden darunter. Vor allem die AHV-Beiträge für Leute ohne Erwerbseinkommen sind in letzter Zeit gewaltig gestiegen.
Als Resultat werden viele Frühpensioniert ohne Erwerbseinkommen wieder gezwungen, arbeiten gehen zu müssen, weil sie sich die AHV-Beiträge schlichtweg nicht mehr leisten können.
Ich mein das gar nicht ironisch.
Sei doch etwas solidarisch. Auch diese Leute fühlen sich ausgenutzt ...
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Was ist, wenn sich die "Experten" doch noch leicht vertan haben und vorsichtshalber viel zu viel eingezogen haben (was der Staat gar nicht unbedingt verlangt hat)?
Und ja, es ist mir wirklich nicht gleichgültig wenn Lage der Mädchen auf Grund ihrer Herkunft, sozialer Stellung, jugendlicher Naivität etc. etc. ausgenutzt wird.
@Ian_y
Wenn Du der Meinung bist, dass die AHV-Abgaben und Steuern für die Girls zu hoch sind und dadurch ihre Naivität ausgenutzt würde, so musst Du Dich dringend beim Bund beschweren aber nicht beim ogni .
Ogni hat die Steuern und AHV-Kasse nicht erfunden, er zahlt für die Girls lediglich die Abgaben und Steuern wozu er gesetzlich verpflichtet ist, so wie jeder Club oder Arbeitgeber, nicht mehr und nicht weniger... -
Diese Plattform ist keine Erfindung von mir und ich habe keine Antwortenrunde angeboten.
Was lediglich auffällt ist die seltsame Reaktion auf harmlose Fragen. Antworten???
Und ja, es ist mir wirklich nicht gleichgültig wenn Lage der Mädchen auf Grund ihrer Herkunft, sozialer Stellung, jugendlicher Naivität etc. etc. ausgenutzt wird.
LG
A. -
Ganz simpel:
Krankhafter BeschützerinstinktIch sehe das ganz anders, Ian ist neidisch, dass andere zu viel verdienen könnten. Wäre er ein Beschützer, würde er nicht die Dienstleistungen der Girls in Anspruch nehmen und nur den einfachen Preis bezahlen. Tut er aber. Er profitiert wie alle anderen auch vom Frauenüberschuss in der Schweiz. Auf jeden Fall freue ich mich über seine Unzufriedenheit, einfach köstlich.
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Oder er leidet am Rettersyndrom, und hält die WGs tatsächlich für entmündigte Opfer, hilflose Schafe und versklavte Zwangsprostituierte, die alle sehnsüchtig darauf warten, von ihm befreit zu werden. Ich verstehe echt nicht, warum Manche sich noch dazu unaufgefordert und ohne jeden Auftrag immerzu berufen fühlen, nein, sich gerde zu aufdrängen, als Anwalt, Steuerberater und Vormund für die WGs zu sprechen, und zudem ständig behaupten, suggerieren und unterstellen , die WGs wären Hascherlis und würden abgezockt und ausgebeutet, aber nie Beweise vorlegen. Ich geh sicher nicht ins Puff und aufs Zimmer, um mich den Girls als kostenloser Lebens-und Vermögensberater anzudienen.
Ganz simpel:
Krankhafter Beschützerinstinkt -
Vielleicht es es ein bezahlter Steuerschnüffler aus fremden Ländern?
Oder er leidet am Rettersyndrom, und hält die WGs tatsächlich für entmündigte Opfer, hilflose Schafe und versklavte Zwangsprostituierte, die alle sehnsüchtig darauf warten, von ihm befreit zu werden. Ich verstehe echt nicht, warum Manche sich noch dazu unaufgefordert und ohne jeden Auftrag immerzu berufen fühlen, nein, sich gerde zu aufdrängen, als Anwalt, Steuerberater und Vormund für die WGs zu sprechen, und zudem ständig behaupten, suggerieren und unterstellen , die WGs wären Hascherlis und würden abgezockt und ausgebeutet, aber nie Beweise vorlegen. Ich geh sicher nicht ins Puff und aufs Zimmer, um mich den Girls als kostenloser Lebens-und Vermögensberater anzudienen. -
Vielleicht ist es ein bezahlter Steuerschnüffler aus fremden Ländern?
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Was ist mit Frauen.... Was ist, wenn sich die "Experten" doch noch leicht vertan haben und vorsichtshalber viel zu viel eingezogen haben
Nur mal nachgefragt. Kümmern dich eigentlich die Abgaben und Steuern aller Frauen, beim ALDI, Bäcker, Denner oder nur die der WGs ? Hast du eigentlich Beweise oder Indizien, dass die Abgaben der WGs viel zu hoch sind ? Was ist eigentlich, wenn du dich mit deinen ständigen Verdächtigungen und Unterstellungen, sich die Experten aber nicht geirrt haben, entschuldigst du dich dann ? Was ist eigentlich der wahre Grund, warum du so auf angeblich zu viel eingezogenen Abgaben insistierst, dich so dafür interssierst, was die WGs an Abgaben zu bezahlen haben ? Kümmerst du dich auch um ihre sonstigen Ausgaben, haben sie dich beauftragt, bist du Steuerberater, oder machst du das ehrenamtlich ? -
- AHV: seit 01.07.2016 Tagespauschaldeklaration Fr. 34.75 (bei Abrechnung über kantonale SVA Zürich)
...
- Mehrwertsteuer: Bruttoumsatz x 8% bei effektiv oder 6.1% bei PauschalabrechnungGut - und wie war es vor 1.6.2016? Abgaben wurden als solche schon damals mit Verweis auf AHV entrichtet (siehe Thread Vedienst & Abgaben ... 2014, 2015)
Was ist mit Frauen die in 90-Tage Regelung fallen und trotzdem 90 x 50 = 4500 CHF im Jahr dem Club entrichten haben?
@lany-y
Sexyboy99Bezüglich Steuern / Arbeitsbewilligungen usw. wird in diesem Thema von euch wirklich nur Müll geschrieben und tut schon fast weh, anders kann man es leider nicht bezeichnen. Was ihr schreibt, zeigt, dass ihr von dieser Materie wirklich überhaupt kein Wissen habt. Da sollte man einfach mal die Fresse halten, wenn man von einer Sache nichts versteht.
Was ist, wenn sich die "Experten" doch noch leicht vertan haben und vorsichtshalber viel zu viel eingezogen haben (was der Staat gar nicht unbedingt verlangt hat)?
Danke voraus
LG
lan_y -
Vielen Dank für eure Beantwortung.
Die Sachen sind sehr hilfreich zu wissen, aber ich habe noch einige Fragen
und mein Steuerberater möchte mit dem Experte persönlich reden.
Könnt ihr noch die Adresse vom Experte schreiben?Sende bitte eine Email mit Deinen vollständigen Kontaktdaten an 6profi.
Wir leiten Deine Koordinaten gerne an den Fachexperte weiter.PS:
habe ich das richtig verstanden , ich muss jetzt nicht nur Ahv sondern zusätzlich noch Quellensteuer und Mwst zahlen?Diese Fragen wurden vollständig und leicht verständlich erklärt.
- AHV: seit 01.07.2016 Tagespauschaldeklaration Fr. 34.75 (bei Abrechnung über kantonale SVA Zürich)
- Quellensteuer: Tagespauschale Fr. 25.00
= Pauschale Abgabe pro Frau & Arbeitstag Fr. 59.75- Mehrwertsteuer: Bruttoumsatz x 8% bei effektiv oder 6.1% bei Pauschalabrechnung
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Vielen Dank für eure Beantwortung.
Die Sachen sind sehr hilfreich zu wissen, aber ich habe noch einige Fragen
und mein Steuerberater möchte mit dem Experte persönlich reden.
Könnt ihr noch die Adresse vom Experte schreiben?PS:
habe ich das richtig verstanden , ich muss jetzt nicht nur Ahv sondern zusätzlich noch Quellensteuer und Mwst zahlen? -
hoffentlich bin ich nicht zu spät und kann mir noch eine Frage vom Experten beantworten lassen.
Ich bin Studiobesitzer mit 5 Zimmer und vermiete die Arbeitszimmer immer für eine Tagesmiete an die Girls. Die Girls sind selbständig mit 90 Tage Bewilligung in der Schweiz. Weil ich nach aussen hin, für das Steueramt, nur der Vermieter der Arbeitszimmer bin und die Girls selbständig sind, muss ich für die Girls keine Steuern, keine AHV und keine MWST zahlen. Dafür sind die Girls selbst zuständig weil sie Selbständige sind. Ich als Vermieter versteuere nur die Mieteinnahmen. Schon seit einigen Jahren funktioniert das und mit dem Steueramt hatte ich noch nie Probleme. Sind Studiobesitzer, die nur die Arbeitszimmer an Selbständige Girls vermieten, auch von steuerlichen Änderungen betroffen?
Nach meiner Definition ist das kein Studio sondern ein Appartmenthaus.
Denke ein Studio fängt da an, wo es Telefon- und Empfangspersonal, Vorstellungsrunden, geinsam genutzte Räumlichkeiten, Inkassoservice für Kreditkartenzahlung, etc. gibt.
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Beantwortung der Fragen vom führenden Schweizer FachexperteFragen von User marlo
Frage von marlo : wo ist geregelt, dass die 90-Tages-WG's (Selbstständige!!) AHV zahlen müssen bzw. dass diese nicht mehr als Selbstständig-Erwerbend gelten? Gibt es einen Gesetzesartikel? Wann wurden wir Betreiber darüber informiert?Antwort vom Experte: Grundsätzlich gibt es ein Bundesgerichtsurteil vom November 2011 (9C_246/2011), welches die SVA Zürich zur Unterstellung der Abrechnungspflicht für die Betriebe verwendet. Im Fokus ist das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Betrieb und Dienstleistungsdame. Die SVA Zürich sagt hier klar, dass ein finanzielles Risiko zur selbständigen Tätigkeit vorliegen muss. Ist eine Dame in einen Betrieb (Studio/Saunaclub/Escort-Agentur etc.) eingegliedert, so ist das finanzielle Risiko eher begrenzt und die SVA Zürich lehnt einen Antrag zur selbständigen Tätigkeit ab. Die SVA Zürich stellt sich auf den Standpunkt, dass zwar gem AWA eine selbständige Tätigkeit vorliegen kann, das öffentliche Interesse zur Stabilisierung der AHV Kasse überwiegt. Seit November 2016 hätte eine Mitteilung der SVA Zürich an die Betreiber erfolgen sollen; die Grundlagen dazu wären vorhanden. Derzeit stellt sich keine Person der SVA Zürich hinter ein offizielles Schreiben für die korrekte Information an die Betreiber. Durch die verschiedensten Auffassungen der einzelnen Amtsstellen, im Kanton Zürich, welche definitiv nicht aufeinander abgestimmt sind, wird die Sache erst recht kompliziert und der bürokratische Aufwand explodiert! Im Laufe der einzelnen Besprechungen mit den einzelnen Amtsstellen hat sich gezeigt, dass derzeit keine Amtsstelle von der jetzt vorhandenen Praxis abweicht. Die Problematik ist nur, wenn eine Behörde eine Praxisänderung im Rahmen zb. von einer Revision (AHV oder Steuern) durchführt, diese immer Rückwirkend stattfindet und die Betriebe somit keine Chance mehr haben die Strukturen so zu legen, dass es zu keinen bösen Überraschungen bzw. Aufrechnungen kommt.
Frage von marlo : wird die SVA in, sagen wir mal, 35 Jahren, diesen Damen eine AHV auszahlen? Wohl kaum - das Geld versickert irgendwo im Nirgendwo
Antwort vom Experte: Jede AHV Deklaration ist so aufgebaut, dass für die Deklaration: Name, Vorname, Geb. Datum und Heimatland ausgewiesen werden muss. Somit erhält jede Dame und sei sie nur 2 – 3 Tage in der Schweiz eine nur für sie erstellte AHV Nummer. In Zusammenhang mit der Pensionierung kann die Dame dann den Antrag egal wo sie zu diesem Zeitpunkt ist, in die Schweiz stellen. Ist sie im Heimatland vor Pensionierung tätig, so werden ihr die Beitragszeiten sowie die deklarierten Löhne zur AHV in der Schweiz in ihrem Heimatland voll berücksichtigt.Frage von marlo : was ist mit den L-Bewilligungen? Diese Damen zahlen ja bereits AHV-Beiträge (zumindest sollten sie). Falls wir für diese ebenfalls AHV-Beiträge abziehen und einzahlen sollten, erhält die SVA die Beiträge doppelt...
Antwort vom Experte: Durch die jetzt vorhandene Situation, und der grundsätzlichen Umstellung der SVA Zürich, ist das tatsächlich möglich, dass Doppelabrechnungen vorliegen. Man kann in der Schweiz problemlos eine Anstellung haben und allenfalls im Nebenerwerb noch selbständig sein. Da die Beitragszahlungen immer auf die AHV Nr. geschlüsselt werden, wird jede Einzahlung der einzelnen Person; sei es nun als selbständig Erwerbender oder als Angestellter, für die Rentenberechnung berücksichtigt. Die Skala 44 der SVA hat zwei Eckwerte: A) die Beitragsdauer und B) die Beitragshöhe für die Berechnung der Rente.
Frage von marlo : was ist mit den Damen, die keinen Verdienst hatten?
Antwort vom Experte: Genau aus diesen Überlegungen wurde mit der SVA Zürich festgehalten, dass der AHV Beitrag pro effektiven Arbeitstag deklariert und abgerechnet werden kann.Die Tagespauschale wurde analog der Kantone TG/SG/AG übernommen und beträgt pauschal Fr. 250.- pro Arbeitstag; x 13.9% = 34.75 AHV Tageskosten. Ist nun eine Dame zwar da, verdient nichts, so ist keine AHV fällig, da sie ja nicht’s verdient hat. Mit der Tagespauschalberechnung werden auch Schwankungen der einzelnen Betriebe; ob klein, mittel oder Gross, welche durch die Gästefrequenz vorliegen,ebenfalls aufgefangen und plafoniert. Im Gegenzug erhält der Betrieb eine Rechtssicherheit, wenn der Betrieb die effektiven Einkünfte der Damen nicht zweifelsfrei feststellen kann.
Fragen von User sweety _zh
Frage von sweety : wenn unser Studio AHV pflichtig wäre, würde das bedeuten das ich Arbeitgeber wäre und die Mädchen Unselbständig sind? Obwohl die Mädchen innert der 90 Tage nur als Selbständige arbeiten dürfen, das ist ein Widerspruch?!
Antwort vom Experte: Korrekt! die Vorgabe zur AHV Abrechnungspflicht gibt nicht das AWA Zürich sondern die SVA Zürich. In diesem Zusammenhang stellt sich das AWA Zürich auf den Standpunkt, aus der EU27 Kontingentierungszeit, dass sie aufgrund der SVA Umstellung keinen Systemwechsel vornehmen wird.Frage von sweety : wo steht geschrieben das wir als Studio für die Mädchen AHV zahlen müssen, auf welcher Rechtsgrundlage?
Antwort vom Experte: Grundsätzlich gibt es ein Bundesgerichtsurteil vom November 2011 (9C_246/2011), welches die SVA Zürich zur Unterstellung der Abrechnungspflicht für die Betriebe verwendet.
Frage von sweety : seit welchem Datum muss angeblich AHV für die Mädchen bezahlt werden?
Antwort vom Experte: Mit der SVA Zürich wurde vereinbart, dass ab dem 01.07.2016 die Abrechnungen erstellt werden müssen. Es empfiehlt sich hier auf die Tagespauschalabrechnung zu setzen, da hier eine Rechtsgrundlage besteht.Frage von sweety : im Falle wir wären verpflichtet AHV zu bezahlen, für welchen Zeitraum müssten wir nachzahlen?
Antwort vom Experte: In den letzten Besprechungen wurde als Stichtag der 01.07.2016 gelegt und ab da wird es richtig „scharf“
Frage von sweety : welche Möglichkeiten Schlupflöcher gäbe es, damit wir für die Mädchen keine AHV zahlen müssen?
Antwort vom Experte: Aufgrund der jetzigen Rechtslage der Ausführungspraxis der SVA Zürich, gibt es kein wenn oder aber; es ist ein muss! Wenn alle Betriebe die AHV Abrechnungen einführen, so sind die Betriebe untereinander in der Rechtsgleichheit und keiner hat einen Vor- oder Nachteil. In der Vergangenheit gab es bei der Einführung zur AHV Abrechnungspflicht riesige Diskussionen unter den Damen selbst, so dass zum Teil Betriebe praktisch keine Damen mehr hatten, weil diese gesagt haben: „in einem anderen Betrieb muss ich nicht’s bezahlen ich bin dann mal weg“.
Es kann wirklich nicht sein, dass Damen eine Tätigkeit in der Schweiz ausführen, damit Geld verdienen und trotz gesetzlicher Vorgaben ihren Anteil an die gesetzlichen Kosten nicht leisten. Am Schluss der ganzen Sache muss der Betrieb, bzw. der Betriebsinhaber persönlich, für die gesamten Kosten der AHV geradestehen, nämlich dann wenn die Damen schon längst wieder weg sind.
Frage von sweety : wie hoch ist der AHV Beitrag pro Mädchen?Antwort vom Experte: Bei Feststellung des effektiven Einkommens: Bruttoeinkommen x 13.9% ( z.b. 60% 40% Aufteilung); die Grundlage dafür bildet die Betriebsbuchhaltung. Bei Tagespauschaldeklaration Fr. 34.75, wenn über die kantonale SVA Zürich abgerechnet wird; die Grundlage dafür bilden die effektiven Einsatztage.
Kommt jetzt ein Schlaumeier auf die Idee und sagt: ich mach da mal gar nicht’s so hat er am Anfang zwar weniger Aufwand, kann aber nachher bei einer Revisionseinschätzung keine Grundlagen liefern, damit er die Allenfalls sehr hohe Nachrechnung vermeiden kann. Denn beim Revisionsverfahren dreht sich die Beweislast, bin ich mit einer Einschätzung nicht eiverstanden, so muss ich als Betreiber den Beweis erbringen, dass dies nicht so ist!
Frage von sweety : Was genau müssen wir alles für die Mädchen zahlen, AHV? Mwst? Quellensteuer? was noch?
Antwort vom Experte: Aufgrund der AHV Abrechnungspflicht, so muss man Vorkehrungen treffen, für den Fall das das Steueramt Zürich plötzlich und rückwirkend (auf den 01.07.2016) eine Systemänderung durchführt. Der Betrieb ist in der Abrechnungs- und Zahlungspflicht für die Quellensteuer; zwar hat der Betrieb das Recht, das Geld von der steuerpflichtigen Person zurückzuverlangen, und genau da steht der Hacken, die Damen sind weg; somit muss der Betrieb für die gesamte Quellensteuer aus eigener Kraft aufkommen. Legt man nun die gesetzlichen Regelungen zur Quellensteuer auf den Tisch mit der Auslegung, dass der Betrag den Mitarbeitern abgezogen wurde aber nicht einbezahlt wurde, so ist der Tatbestand der Unterschlagung vorhanden.Hier haben sich die Systeme der Kantone TG/SG/AG/ absolut bewährt, ebenfalls mit einer Tagespauschalen pro effektiven Arbeitstag. Tagespauschale Fr. 250.- x 10% Künstlertarif D = Fr. 25.- pro effektiven Arbeitstag.
In den Kantonen TG/SG/AG sind Anträge zur Senkung der QST gestellt, damit die Belastung für die Damen in einem kleinen Betrieb mit allenfalls bescheidener Gästefrequenz geringer wird. Die Entscheidungen stehen noch aus. Wir gehen derzeit davon aus, dass sich im Jahr 2018 was in dieser Position ergeben wird (kantonale Hoheit).
MwSt: Bruttoumsatz x 8% bei effektiv oder 6.1% bei Pauschalabrechnung Stand 2017, für die Abrechnung, Deklaration und Zahlung ist der Betrieb zuständig, da die MwSt in einem Bundesgerichtsentscheid festgehalten hat, dass die Damen und der Betrieb eine wirtschaftliche Einheit bilden, und somit wer sonst; der Betrieb dafür gerade stehen muss! Der Betrieb ist auch die einzige Struktur, die ständig in der Schweiz ist; die Damen kommen und gehen.
Fragen von User Grosse Rute
Frage von Grosse Rute : Ich bin Studiobesitzer mit 5 Zimmer und vermiete die Arbeitszimmer immer für eine Tagesmiete an die Girls. Die Girls sind selbständig mit 90 Tage Bewilligung in der Schweiz. Weil ich nach aussen hin, für das Steueramt, nur der Vermieter der Arbeitszimmer bin und die Girls selbständig sind, muss ich für die Girls keine Steuern, keine AHV und keine MWST zahlen. Dafür sind die Girls selbst zuständig weil sie Selbständige sind. Ich als Vermieter versteuere nur die Mieteinnahmen. Schon seit einigen Jahren funktioniert das und mit dem Steueramt hatte ich noch nie Probleme. Sind Studiobesitzer wie ich, die nur die Arbeitszimmer an Selbständige Girls vermieten, auch von steuerlichen Änderungen betroffen?
Antwort vom Experte: Was eventuell in Vergangenheit funktioniert hat, muss nicht für den aktuellen Zeitpunkt bzw. die Zukunft gelten und erst bei einer Betriebsprüfung stellt sich heraus, ob die Rechnungslegung der Vergangenheit akzeptiert oder verworfen wird. Grundsätzlich sind alle Betriebe von der Umstellung betroffen; es gibt derzeit ganz wenige Ausnahmen. Derzeit sind nur 2 Betriebe aus dem gesamten Kanton Zürich in der Schlussprüfung der SVA Zürich; die definitive Stellungnahme ist noch ausstehend. Hier müssen die Verträge, die Betriebsstruktur etc genau überprüft werden, damit oben geschildertes Betriebskonzept auch langfristig Bestand hat. Wir gehen mal davon aus, dass das Studio im Kanton Zürich liegt: Hat die Mieterin 24h uneingeschränkten Zugang zur gemieteten Sache? Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Kriterien die erfüllt sein müssen, damit dieses Betriebskonzept mit Vermietungen überhaupt Bestand hat. Liegt das Studio allenfalls in der Stadt Zürich, gilt die Prostitutionsverordnung.
Die MWST musste auch in Vergangenheit abgeführt werden. Die MWST hat die Möglichkeit in einer laufenden Revision einen "Verjährungsverzicht" einzulegen. Damit werden nicht nur die letzten 5 Jahre geprüft sondern bis 10 Jahre rückwirkend. Wenn die Rechnungslegung des Betriebes nicht anerkannt wird, wird ein Berechnungsschlüssel festgelegt und auf dieser Grundlage geschätzt / hochgerechnet; und es kommt zur Beweislastumkehr.
MwSt: Bruttoumsatz x 8% bei effektiv oder 6.1% bei Pauschalabrechnung Stand 2017, für die Abrechnung, Deklaration und Zahlung ist der Betrieb zuständig, da die MwSt in einem Bundesgerichtsentscheid festgehalten hat, dass die Damen und der Betrieb eine wirtschaftliche Einheit bilden, und somit wer sonst; der Betrieb dafür gerade stehen muss! Der Betrieb ist auch die einzige Struktur, die ständig in der Schweiz ist; die Damen kommen und gehen.
Schlussworte vom Experte
Der 6profi Administrator nimmt gerne die Daten für eine Einzelabklärung mit dem Fachexperte in einem persönlichen Gesprächstermin entgegen.
Zusammenfassend halten wir fest, dass der Kanton Zürich mit Abstand die grössten Unterschiede der einzelnen Amtsstellen aufweist. Derzeit ist kein Amt dazu bereit sich von dem jetzt eingeschlagenen Standpunkt zu verabschieden und eine gesamtheitliche Lösung für das ganze Gewerbe festzulegen. In den umliegenden Kantonen hat dies ja mal auch funktioniert und die Rechtslage ist dort für alle klar.
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All diese Fragen werden nach dem 23.11.2017 vom derzeit führenden Schweizer Fachexperte auf diesem Gebiet hier öffentlich im Forum beantwortet.
hoffentlich bin ich nicht zu spät und kann mir noch eine Frage vom Experten beantworten lassen.
Ich bin Studiobesitzer mit 5 Zimmer und vermiete die Arbeitszimmer immer für eine Tagesmiete an die Girls. Die Girls sind selbständig mit 90 Tage Bewilligung in der Schweiz. Weil ich nach aussen hin, für das Steueramt, nur der Vermieter der Arbeitszimmer bin und die Girls selbständig sind, muss ich für die Girls keine Steuern, keine AHV und keine MWST zahlen. Dafür sind die Girls selbst zuständig weil sie Selbständige sind. Ich als Vermieter versteuere nur die Mieteinnahmen. Schon seit einigen Jahren funktioniert das und mit dem Steueramt hatte ich noch nie Probleme. Sind Studiobesitzer, die nur die Arbeitszimmer an Selbständige Girls vermieten, auch von steuerlichen Änderungen betroffen?
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https://www.blick.ch/news/ausl…uppen-puff-id7635779.html
um die MWST kommt man da wohl nicht herum, jedoch um die anderen Abgaben wie AHV und Konsorten...
Ich schmeiss mich weg Sachen gibts. Ein Vorteil hätte das jedoch, sie können dich nicht zutexten
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https://www.blick.ch/news/ausl…uppen-puff-id7635779.html
um die MWST kommt man da wohl nicht herum, jedoch um die anderen Abgaben wie AHV und Konsorten...
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Guten Morgen Grosskotz
Die Verhältnisse sind seit 10 Jahren klar. Jetzt kommst du Penner und willst mir erklären, wie man sich in der Erotikbranche die letzten 10 Jahre gesetzeskonform zu verhalten hatte. Aber auch einem Penner wünsche ich einen schönen Tag.Das ist keine Triple-A-Antwort von Ogni, sie bekommt von mir ein Triple-U (= unfreundlich und unwirsch) ... Offenbar ist es zu viel verlangt, vom "grossen" Ogni eine anständige, gehaltvolle, kompetente Antwort zu erwarten.
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(1) Gelten die Frauen bei den üblichen Geschäftsmodellen der Saunaclubs verwaltungsrechtlich (AHV/MwSt) als unselbständig aber arbeitsrechtlich als selbständig?
(2) Wenn eine Frau in einem Club mehr als 3 Monate im Jahr mehr als CHF 21’150 Einkommen erzielt, wie hoch ist das Risiko des Clubbetreibers, wenn die Frau die Erfüllung der BVG-Versicherungspflicht verlangt, weil es sich um eine Scheinselbständigkeit handle und z.B. der fortwährende Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen unter drei Monaten, allenfalls mit verschiedenen Clubs derselben Gruppe, eine unzulässige Umgehung der BVG-Pflicht darstelle? Inwiefern ist dieses Risiko für den Betreiber höher, weil die BVG-Pflicht von der zuständigen Ausgleichskasse festgestellt wird und die AHV (und das Bundesgericht?) die Selbständigkeit betreffend AHV-Beiträge verneint hat? Wenn eine BVG-Versicherungspflicht festgestellt würde, wie weit zurück muss der Betreiber die fehlenden Beiträge nachzahlen?
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Der Kanton Bern deutet das in seinem Merkblatt auch an "Weiter werden der Leistungsinhalt der Arbeitnehmenden im zulässigen Rahmen des Bundesrechts....festgehalten"
Hier geht es rein um den Kanton bzw. Stadt Zürich. Deshalb bitte keine Vergleiche oder Verweise auf andere Kantone, denn sonst wird es ganz speziell und kommt Chaos in das Thema und niemand blickt mehr durch. Ebenso ist dieses Thema nicht zum diskutieren gedacht, sondern für Fragen von Etablissements mit Antworten vom Experte. Nicht nur Betreiber, jeder hat natürlich die Möglichkeit / Gelegenheit, hier zielgerichtete Fragen zu diesem Thema zu stellen.
In Vergangenheit wurden unzählige Beiträge und Diskussionen zu diesem Thema im Nebel herumdiskutiert und keiner hatte den Durchblick. Nun bietet 6profi die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sie sich vom Fachexperte kostenlos beantworten zu lassen. Zwei Etablissements haben bereits ihre Fragen gestellt, aber sonst kommt von euch nichts? Habt ihr Angst?
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Ich hab auch mal ne Frage zu den Steuern Was geht euch eigentlich die Steuer anderer an
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Mich würde vor Allem interessieren wer denn der "führende schweizer Fachexperte" sein soll.
Betreffend selbständig/unselbständig besteht meiner Meinung nach das Problem dass bei der "normalen" unselbständigen Erwerbstätigkeit eine Weisungsbefugnis seitens Arbeitegeber besteht. Genau das geht aber nicht, der Arbeitgeber kann den Prostituierten nicht vorschreiben welche Leistungen sie anbieten und welche Kunden sie bedienen MÜSSEN. Der Kanton Bern deutet das in seinem Merkblatt auch an "Weiter werden der Leistungsinhalt der Arbeitnehmenden im zulässigen Rahmen des Bundesrechts....festgehalten"
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Wenn die Globe-Gruppe für sich klare Verhältnisse geschaffen hat, muss dies für andere Betreiber nicht zutreffen, da die Geschäftsmodelle und deren rechtliche Behandlung unterschiedlich sein können. Kantonal können zudem unterschiedliche Regelungen gelten.
Ich hatte bisher den Eindruck gewonnen, dass die Frauen verwaltungsrechtlich (AHV, MwST) als unselbständig, jedoch BVG-mässig und (in Zürich) steuerrechtlich (Einkommens- und Quellensteuer) als selbständig qualifiziert werden.
Diese unterschiedliche Qualifikation ist ein Widerspruch. Widersprüche schaffen keine klaren Verhältnisse. Mit einer einheitlichen Beurteilung des Status (selbständig/unselbständig) muss immer gerechnet werden.
Wenn die Globe-Gruppe für seine langjährigen WGs diesen dualen Status abgeschafft hat und diese dem BVG unterstellt sind, dann Chapeau und wurden klare stabile Verhältnissen geschaffen.
Falls die Sachlage aber ganz anders ist, lasse ich mich gern substantiiert belehren.
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Hallo Ingo
Hast du es nötig dich so grosskotzig aufzuspielen. "schon 10 Jahre klar", so ein Blödsinn! Erst seit 1-2 Jahren ist es für Frauen überhaupt möglich, nach den 90 Tagen legal eine L-Bewilligung in Zürich zu beantragen. Vorher gab es diese Möglichkeit nicht und Leute wie du mussten tricksen und die Frauen nach ihren 90 Tagen in Zürich mit einer L-Bewilligung aus dem Thurgau oder Aargau arbeiten lassen! Legal hätte sonst keine Frau länger als 90 Tage im Jahr im Globe arbeiten dürfen. Und hat eine Frau bei dir im Globe mit 90 Tage gearbeitet, hat das Globe für die Frau auch keine Sozialbeiträge bezahlt, jetzt hingegen anscheinend schon. Das ist die Wahrheit, also nicht so scheinheilig lieber Ogni, von wegen "seit 10 Jahren klar" .
Guten Morgen Grosskotz
Die Verhältnisse sind seit 10 Jahren klar. Jetzt kommst du Penner und willst mir erklären, wie man sich in der Erotikbranche die letzten 10 Jahre gesetzeskonform zu verhalten hatte. Aber auch einem Penner wünsche ich einen schönen Tag. -
Dass das für das Rotlicht gilt, ist doch schon 10 Jahre klar. Ich weiss gar nicht, was ihr habt.
Auch das BVG Problem ist klar geregelt.
Hallo Ingo
Hast du es nötig dich so grosskotzig aufzuspielen. "schon 10 Jahre klar", so ein Blödsinn! Erst seit 1-2 Jahren ist es für Frauen überhaupt möglich, nach den 90 Tagen legal eine L-Bewilligung in Zürich zu beantragen. Vorher gab es diese Möglichkeit nicht und Leute wie du mussten tricksen und die Frauen nach ihren 90 Tagen in Zürich mit einer L-Bewilligung aus dem Thurgau oder Aargau arbeiten lassen! Legal hätte sonst keine Frau länger als 90 Tage im Jahr im Globe arbeiten dürfen. Und hat eine Frau bei dir im Globe mit 90 Tage gearbeitet, hat das Globe für die Frau auch keine Sozialbeiträge bezahlt, jetzt hingegen anscheinend schon. Das ist die Wahrheit, also nicht so scheinheilig lieber Ogni, von wegen "seit 10 Jahren klar" .
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Auch das BVG Problem ist klar geregelt.
ogni
Beruhigend zu erfahren, dass es klar ist. Und was heisst es in der Praxis?
Wie werden die Antworten auf Fragen von marlo und sweety-zh aussehen?
LG
lan_y -
Heisst dass, dass die Girls zum Beispiel im Globe BVG-versichert sind? Der Ausweg mit befristeten Arbeitsverträgen von weniger als 3 Monaten ist bei regelmässig anwesenden Girls fraglich. Oder gibt es ein anderes Schlupfloch?
Auch das BVG Problem ist klar geregelt.
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... Denn neu werden sie in der Unfallversicherung, in der Arbeitslosenversicherung und in der Penionskasse versichert sein», so Gächter.
...Dass das für das Rotlicht gilt, ist doch schon 10 Jahre klar.
Heisst dass, dass die Girls zum Beispiel im Globe BVG-versichert sind? Der Ausweg mit befristeten Arbeitsverträgen von weniger als 3 Monaten ist bei regelmässig anwesenden Girls fraglich. Oder gibt es ein anderes Schlupfloch?
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Künftig müssen Taxi-Zentralen ihre «selbständigen» Fahrer anstellen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu gezwungen werden die Unternehmen wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils.
Dass das für das Rotlicht gilt, ist doch schon 10 Jahre klar. Ich weiss gar nicht, was ihr habt.
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Künftig müssen Taxi-Zentralen ihre «selbständigen» Fahrer anstellen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu gezwungen werden die Unternehmen wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils.
Recht haben sie, Taxi Fahrer sind ja auch Huren.
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Künftig müssen Taxi-Zentralen ihre «selbständigen» Fahrer anstellen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu gezwungen werden die Unternehmen wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils.
ZitatTaxi-Fahrer sind «unselbständig Erwerbstätige»
Bundesgerichtsurteil stellt Taxi-Gewerbe auf den Kopf
Künftig müssen Taxi-Zentralen ihre «selbständigen» Fahrer anstellen und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dazu gezwungen werden die Unternehmen wegen eines neuen Bundesgerichtsurteils. Für Taxi-Fahrer hat das Vorteile – Kunden drohen höhere Kosten.Das könnte enorme Auswirkungen auf die Schweizer Taxi-Branche haben: Ein Bundesgerichtsurteil, das der Sendung «10vor10» vorliegt, kommt zum Schluss, dass Taxi-Fahrer unselbständige Erwerbstätige sind. Für viele Taxi-Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Fahrer künftig wohl anstellen und Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft das Unternehmen Taxi 444 AG in Zürich. Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) hat Fahrer von Taxi 444 als Unselbständige eingestuft. Das kann die Suva, weil sie im Transportgewerbe die Chauffeure sozialversicherungsrechtlich festlegt. Dagegen hatte die Taxi-Zentrale Rekurs eingelegt, das Bundesgericht stützt nun aber die Position der Suva.
Für Taxi-Zentralen bedeutet dies, dass sie ihre selbständigen Taxifahrer neu wie Angestellte behandeln müssen. Das wird teuer. «Der Entscheid hat Signalwirkung für das Taxi-Gewerbe in der Schweiz», sagt etwa Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich gegenüber «10vor10». «Das Geschäftsmodell, das sie bis jetzt hatten, funktioniert so nicht mehr», so Gächter weiter.
Taxi-Fahrer profitieren
Bei Taxi-Zentralen ist die Aufregung gross. Der Brachenverband TaxiSuisse spricht von 1500 bis 2000 betroffenen Fahrern. Die Folgen: Taxi-Fahrten könnten teurer werden. So wird erwartet, dass die Taxi-Zentralen die neuen Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge den Konsumenten überwälzen müssen.
Die Taxi-Fahrer selber profitieren vom Urteil. «Der Sozialversicherungsschutz wird bedeutend besser. Denn neu werden sie in der Unfallversicherung, in der Arbeitslosenversicherung und in der Penionskasse versichert sein», so Gächter.Quelle https://www.blick.ch/news/schw…f-den-kopf-id7626003.html
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Hallo 6profi. gut das ihr das spezielle Thema behandelt. Ich habe eine kleine Studio im Kanton Zürich, es arbeiten immer 5 bis 6 Mädchen bei uns. Wir nehmen nur Mädchen zum arbeiten mit 90 Tage Anmeldung für Selbständige (Ungarn, Rumänien, Slowakei, Polen, Deutschland). Unser Steuerberater sagt wir müssen keine AHV Beiträge bezahlen, weil die Mädchen bei uns mit 90 Tage Regelung Selbständige sind. Wir bezahlen für die Mädchen Quellensteuer je nach Höhe des Tagesverdienstes und Mehrwertsteuer. Könnt ihr bitte meine Fragen beantworten:
- wenn unser Studio AHV pflichtig wäre, würde das bedeuten das ich Arbeitgeber wäre und die Mädchen Unselbständig sind? Obwohl die Mädchen innert der 90 Tage nur als Selbständige arbeiten dürfen, das ist ein Widerspruch?!
- wo steht geschrieben das wir als Studio für die Mädchen AHV zahlen müssen, auf welcher Rechtsgrundlage?
- seit welchem Datum muss angeblich AHV für die Mädchen bezahlt werden?
- im Falle wir wären verpflichtet AHV zu bezahlen, für welchen Zeitraum müssten wir nachzahlen?
- welche Möglichkeiten Schlupflöcher gäbe es, damit wir für die Mädchen keine AHV zahlen müssen?
- wie hoch ist der AHV Beitrag pro Mädchen?
- Was genau müssen wir alles für die Mädchen zahlen, AHV? Mwst? Quellensteuer? was noch?
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Vielen Dank, dass ihr euch dem Thema annehmt! Ich, und bestimmt auch andere Betreiber, haben die eine und andere Frage dazu. Die Unsicherheit und auch Existenzangst ist bei Vielen gross, da weder die SVA noch AWA noch das Migrationsamt informiert hat und es stehen Existenzen auf dem Spiel! Der NZZ-Artikel 11.2.17 bringt es auf den Punkt (der übrigens sehr gut recherchiert war): es steckt eine unvergleichbar freche Willkür dahinter und die Ämter scheren sich keinen Deut um Widersprüche und was mit den WG's und uns, den Betreibern die viel Herzblut und Geld in ihren Läden haben, passiert!
Was ich nun gerne wissen würde:
- wo ist geregelt, dass die 90-Tages-WG's (Selbstständige!!) AHV zahlen müssen bzw. dass diese nicht mehr als Selbstständig-Erwerbend gelten? Gibt es einen Gesetzesartikel? Wann wurden wir Betreiber darüber informiert?
- wird die SVA in, sagen wir mal, 35 Jahren, diesen Damen eine AHV auszahlen? Wohl kaum - das Geld versickert irgendwo im Nirgendwo
- was ist mit den L-Bewilligungen? Diese Damen zahlen ja bereits AHV-Beiträge (zumindest sollten sie). Falls wir für diese ebenfalls AHV-Beiträge abziehen und einzahlen sollten, erhält die SVA die Beiträge doppelt...
- was ist mit den Damen, die keinen Verdienst hatten?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen
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Führender Schweizer Fachexperte schafft Klarheit
im aktuellen AHV und Mehrwertsteuer Chaos
Kanton Zürich
Wegen fehlenden verbindlichen Auskünften der Ämter zu den Themen AHV, MWST, AWA usw. resultieren daraus für die Etablissements Rechtsunsicherheit und ein hohes finanzielles Risiko, da Betreiber für die Abgaben mit Privat- und Geschäftsvermögen auch rückwirkend haften. Die Verunsicherung in den nachstehenden Themen ist derzeit so gross wie bisher noch nie und die Etablissements drohen aufgrund dieser Problematik in eine grosse Falle zu laufen.Um Klarheit und Sicherheit für die Etablissements zu schaffen, bietet 6profi jedem die Gelegenheit, hier seine Fragen anonym und ungeniert zu stellen:
Die grossen angesagten Hauptthemen
- AHV und MWST und die Konsequenzen
- AWA und Migrationsamt zum Thema Selbständigkeit / UnselbständigkeitAll diese Fragen werden nach dem 23.11.2017 vom derzeit führenden Schweizer Fachexperte auf diesem Gebiet hier öffentlich im Forum beantwortet. Bitte möglichst um präzise Fragestellungen!
Nach Beantwortung Eurer Fragen, werden hier demnächst auch einige Praxis-Beispiele (existenzvernichtende Horrorszenarien) vom Fachexperten detailliert geschildert, die sich aufgrund von Nichtwissen und Fehlinformationen derzeit laufend ereignen.