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Bundesrat beschliesst Ventilklausel
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Herzlichen Dank für den amüsanten Post, besonders mit dem Radio-Interview
In der Schweiz ist der Justizminister notabene eine Frau!
Da bin ich mir gar nicht mal so sicher
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Die Entscheidungsträger sind mehrheitlich Männer, Gott sei Dank!
In der Schweiz ist der Justizminister notabene eine Frau!
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Habt ihr Probleme
Die Entscheidungsträger sind mehrheitlich Männer, Gott sei Dank!
Die wollen auch weiterhin ihren Spaß haben, also werden die rumänischen und bulgarischen Girls auch weiter in die Schweiz kommen können, alles halb so wild. Betroffen sind Erntehelfer, rumänische Doktoren und Wissenschaftlerinnen für die ETH, die dort promovieren und wenn es unbedingt sein muß auch gleich noch heiraten wollen, schlimmstenfalls einen Schweizer Doktor!
Auch die Einflußreichen wollen ihren Spaß haben, wie sagte mal ein Zürcher Club-Girl in einem Radiointerview: Es sei schon ein besonderes Gefühl, so einen Typen nachmittags am TV in einer Bilanzpressekonferenz zu sehen und abends habe man ihn unter sich. Merke: Ab 40 darf man unten liegen!
Also: Gehet hin und vögelt!
Nun zum sachlichen Teil:
https://www.nzz.ch/schweiz/rum…-ventilklausel-ld.1292158
Hierzu Zitat:
"Die Kurzaufenthaltsbewilligungen (Ausweis L, unter einem Jahr) hingegen liegen klar unter der Schwelle. Die Bedingung für die Ventilklausel in dieser Kategorie ist damit nicht erfüllt. Zwischen Juni 2016 und März 2017 hat sich die Zahl der L-Bewilligungen fast halbiert."
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Schön wärs, ausser aus CH/EU dürfen die Girls nicht ohne quasi nicht erhältliche Bewilligung bei uns anschaffen. Wenn der Rumänninnen und Bulgarinnen ausbleiben würden hätten wir ein echtes Problem. Gut manche würde das sogar freuen, dann würden die Preise wieder steigen und der Markt würde wie vor einigen Jahren aussehen.
Die Ventilklausel für Rumänien und Bulgarien kann nur bis am 31. Mai 2019 angewendet werden.
Für Bulgarien und Rumänien (EU-2), die der EU 2007 beigetreten sind, gilt seit 1. Juni 2016 die volle Personenfreizügigkeit. Gegenüber diesen zwei Staaten besteht bis am 31. Mai 2019 die Möglichkeit, die Ventilklausel anzurufen.
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Girls gibt es aus aller Welt!
Schön wärs, ausser aus CH/EU dürfen die Girls nicht ohne quasi nicht erhältliche Bewilligung bei uns anschaffen. Wenn der Rumänninnen und Bulgarinnen ausbleiben würden hätten wir ein echtes Problem. Gut manche würde das sogar freuen, dann würden die Preise wieder steigen und der Markt würde wie vor einigen Jahren aussehen.
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He hallo es geht um Sex! Was schreibt denn der gescheite Mann! Girls gibt es aus aller Welt! Genieß es.. leb es.. lass es !!!!
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FZA....
Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses wird eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA (Arbeitsvertrag zwischen drei Monaten und 364 Tagen) oder eine Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA (überjährige oder unbefristete Vertragsdauer) ausgestellt.
• Meldepflichtige Arbeit bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr: Meldepflichtig sind Staatsangehörige der EU/EFTA-Staaten, die bei einem Schweizer Arbeitgeber bis zu drei Monate in der Schweiz erwerbstätig sind. Die Meldung hat spätestens am Tag vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen.
• Selbstständigerwerbende: Selbstständigerwerbende aus den EU/EFTA-Staaten müssen den Nachweis einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (Errichtung eines Unternehmens oder einer Betriebsstätte mit effektiver und existenzsichernder Geschäftstätigkeit in der Schweiz) erbringen, z. B. durch Vorlegen von Geschäftsbüchern (Buchhaltung, Aufträge usw.). Gelingt der Nachweis der Selbstständigkeit, so erhalten sie eine Daueraufenthaltsbewilligung (fünf Jahre). Selbstständigerwerbende verlieren ihr Aufenthaltsrecht, wenn sie nicht mehr für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und von der Sozialhilfe abhängig werden.
• Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Für Grenz- gängerinnen und Grenzgänger wurde mit Inkrafttreten des FZA die Pdlich der täglichen Rückkehr durch eine wöchentliche Heimkehrpflicht ersetzt. Mit dem Ablauf des jeweiligen Übergangsregimes aus den Protokollen I und II muss der Wohnsitz und der Arbeitsort der Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr in der Grenzzone liegen.
• Dienstleistungserbringende: Das FZA liberalisiert die personenbezogene, grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für bis zu 90 Arbeitstage im Kalenderjahr. Es besteht eine vorgängige Meldepflicht. Aufenthalte von Dienstleistungserbringenden während mehr als 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr sind bewilligungspflichtig.
Quelle.... Bund
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Die meisten Girls kommen ja sowieso nur die 90 Tage ohne B Bewilligung.
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Macht auch nichts dann sind mal wieder nicht nur RO da! Freue mich auf Girls aus anderen Länder!
es geht hier nur um die B-Bewilligungen (5-Jahres Bewilligung). Das betrifft die meisten WG's nicht - denn sie haben L-Bewilligungen! zu früh gefreut!
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Sind hier die Girls aus RO und BG wirklich betroffen? Die Ventilklausel betrifft m.W. nur B-Bewilligungen. Weiterhin möglich sind L-Bewilligungen (Kurzaufenthalt, 3Monate bis max. ein Jahr). Haben die Girls aktuell allgemein B oder L-Bewilligungen? Mit L-Bewilligungen könnte dies ja umgangen werden...
Keine Lust, dass uns die RO und BG Superstars plötzlich nicht mehr glücklich machen können. Danke, Bundesrat -
Bundesrat beschliesst Ventilklausel
In den nächsten zwölf Monaten haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel anzurufen.
http://www.20min.ch/schweiz/ne…st-Ventilklausel-15555308Macht auch nichts dann sind mal wieder nicht nur RO da! Freue mich auf Girls aus anderen Länder!
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Bundesrat beschliesst Ventilklausel
In den nächsten zwölf Monaten haben rumänische und bulgarische Bürgerinnen und Bürger nur beschränkt Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Ventilklausel anzurufen.
http://www.20min.ch/schweiz/ne…st-Ventilklausel-15555308